CE-Kennzeichnung EU überarbeitet Richtlinien: Das kommt auf die Hersteller zu
Das EU-Parlament passt derzeit neun EU-Richtlinien an den neuen Rechtsrahmen an, der aus der Revision des „New Approach“ entstanden ist. Das umfassende Harmonisierungskonzept mit der „neuen Herangehensweise“ bedeutet einen Paradigmenwechsel für Anlagentechnikhersteller.
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Am 11. November 2011 hat die Europäische Kommission ein Gesetzgebungspaket – das sogenannte „Alignment Package“ – verabschiedet, womit das Binnenmarktpaket aus dem Jahr 2008 umgesetzt werden soll. „Auf Linie gebracht“ werden damit beispielsweise die Aufzugsrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, die Richtlinie für einfache Druckbehälter und die Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit. Momentan befasst sich der verantwortliche Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments mit den Berichtsentwürfen. Erste Lesungen im Parlament sind bereits erfolgt. Die abschließende Abstimmung steht derzeit noch aus.
EU will ihre Rechtsvorschriften vereinheitlichen
Mit dem Verfahren treibt die EU ihr Anliegen konsequent voran, die Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen, klarer voneinander abzugrenzen und Handelshemmnisse im Wirtschaftsraum zu beseitigen. Auch wenn die Details der relevanten Richtlinien noch in den Fachgremien diskutiert und abgestimmt werden, so setzt sich der langjährige Trend dennoch weiter fort: Die Verantwortung für die Produktsicherheit wird zunehmend in die Hände der Hersteller gelegt.
Denn durch das Prinzip der Konformitätsvermutung werden aufwendige Zulassungsverfahren und Abnahmeprüfungen im europäischen Wirtschaftraum vermieden und zudem die Beweislast den überwachenden Behörden übertragen. Indes haftet der Hersteller oder sein bevollmächtigter Inverkehrbringer, wenn sich herausstellt, dass ein Produkt den internationalen Sicherheitsanforderungen nicht genügt. Infolgedessen werden auch höhere Geldbußen, Strafen und Sanktionen festgesetzt.
CE-Kennzeichen wird in Zukunft strengeren Kriterien unterworfen
Im Zentrum der Bestrebungen der europäischen Kommission steht das CE-Kennzeichen als Symbol für Produktsicherheit und EU-Konformität. Die Kennzeichnung wird künftig strengeren Kriterien unterworfen und auf andere Produktgruppen ausgeweitet. Damit ändern sich die Verfahren zum Inverkehrbringen von Baugruppen und komplexen Maschinen grundlegend. Denn die bislang vorgenommenen Gefährdungsanalysen, die einem deterministischen Ansatz folgten, werden vermehrt durch Risikobeurteilungen mit probabilistischen Methoden ersetzt.
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