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Nach dem 10. April 2014 dürfen auch nachfolgende quecksilberhaltige Messinstrumente für gewerbliche und industrielle Zwecke nicht mehr in Verkehr gebracht werden: quecksilberhaltige Pyknometer und quecksilberhaltige Messinstrumente zur Bestimmung des Erweichungspunktes.
Totales Verbot für Phenylquecksilberverbindungen ab 0,01 Gew.-%
Auf Phenylquecksilberverbindungen bezieht sich die EU 848/2012, weil beim Abbau dieser Verbindungen Abbauprodukte wie Methylquecksilber entstehen, die ebenso bedenklich wie persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe sind. Sie tritt im Oktober 2012 in Kraft und betrifft konkret Phenylquecksilberacetat, Phenylquecksilberpropionat, Phenylquecksilber-2-ethylhexanoat, Phenylquecksilberoctanoat, Phenylquecksilberneodecanoat.
Diese Verbindungen dürfen nach dem 10. Oktober 2017 weder als Stoff noch in Gemischen hergestellt in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Quecksilberkonzentration in den Gemischen mindestens 0,01 Gew.-% beträgt. Erzeugnisse oder deren Bestandteile, die einen oder mehrere dieser Stoffe enthalten, dürfen nach dem 10. Oktober 2017 nicht in Verkehr gebracht werden, wenn die Quecksilberkonzentration in den Erzeugnissen oder deren Bestandteilen mindestens 0,01 Gew.-% beträgt.
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