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Kostenseitig bedeutet Garantie für einen Maschinenbauer die Summe der Aufwendungen für Ersatzteile und Instandsetzungen während einer gesetzlichen oder individuell vereinbarten Laufzeit beziehungsweise Betriebsdauer (Bild 3). Die Garantie hat also primär nicht mehr die Einheit Zeit, sondern die Einheit Euro. Es ist demnach nicht mehr entscheidend, ob lange Garantie gegeben wird, sondern vielmehr was diese über einen bestimmten Zeitraum an Kosten für den Maschinenbauer verursacht. Gibt der Kunde den Zeitraum für eine Garantie vor, kann der Maschinenbauer aufgrund von Erfahrungswerten die Garantiekosten abschätzen. Den Zweiflern an dieser vielleicht ungenauen Methode des Abschätzens sei gesagt, dass es eine gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit gibt. Einem Hersteller wird demnach per Gesetz die Abschätzung von Garantiekosten abverlangt, insofern er wirtschaftlich überleben will. Will der Kunde eine besonders lange Garantie, müsste der Maschinenbauer ganz einfach besonders hohe Garantiekosten einpreisen, und das ist der Zielkonflikt der Garantie.
Wie kann sich aber nun ein Hersteller am besten gegen spätere Forderungen von Kundenseite absichern, wenn der Kunde Anlagen be oder Maschinen fordert, die auch bei hoher Beanspruchung möglichst wartungsfrei laufen sollen?
Entweder sind Forderungen fachlich und rechtlich begründet oder nicht. Der Kunde beschreibt seine Belastungsanforderung mit Angabe konkreter Werten im Lastenheft. Der Maschinenbauer reagiert im Pflichtenheft mit einer genauen Beschreibung der Anzahl an Lastspielen bei einer bestimmten Umgebung und Belastung der Maschine. Lastenheft und Pflichtenheft sind Vertragsbestandteile. Bei Vertragsabschlusses verpflichtet sich der Maschinenbauer demnach zu einer hohen Beanspruchung seiner Maschine bei einem von vornherein festgelegten Wartungsaufwand. Treten dann tatsächlich fehlerhafte Abweichungen ein, stehen dem Kunden Forderungen zu.
Von daher kann sich der Maschinenbauer nur absichern, indem er in der Verhandlungsphase kalkulierbare Risiken eingeht und diese im Pflichtenheft eindeutig dokumentiert. Klingt einfach, doch diesem Sachverhalt gilt besondere Aufmerksamkeit in auftragsschwachen Zeiten, wenn durch einen umsatzorientierten Vertrieb etwaige Zugeständnisse gemacht werden.
Richtige Arbeitsdurchführung sichert vor Ansprüchen
Ein weiterer wichtiger Vertragsbestandteil zur Vermeidung von Garantieansprüchen ist die Sicherstellung der fachlich richtigen Durchführung von Wartungsarbeiten an einer Maschine. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, bestehend aus der Gestellung von Führungspersonal durch den Maschinenbauer selbst, der Einweisung des Instandhaltungspersonals des Betreibers durch den Maschinenbauer, der Abwicklung über anerkannte Partnerfirmen mit ausreichend Erfahrung oder einer Kombination aus wenigstens zwei der genannten Möglichkeiten. Betreiber mit größeren Instandhaltungsabteilungen bevorzugen die Einweisung des eigenen Instandhaltungspersonals durch den Maschinenbauer, kleinere Betreiber die Durchführung durch den Maschinenbauer oder einen Kooperationspartner. Maschinenbauer und -betreiber müssen sich bei Vertragsabschluss darüber Klarheit verschaffen.
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