Neuen Ökodesign-Verordnung tritt in Kraft Verschärfte Effizienzanforderungen an Ventilatoren

Quelle: Pressemitteilung EBM-Papst 1 min Lesedauer

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Mit der ErP 2026 verschärft die EU ab dem 24. Juli 2026 die Anforderungen an Ventilatoren. Neue Effizienzgrenzen, veränderte Bewertungsmethoden und erweiterte Dokumentationspflichten betreffen nicht nur Ventilatorhersteller, sondern auch OEMs, Anlagenbauer und Betreiber. Was ändert sich jetzt?

Die zentralen Funktionsbereiche des Ventilators in Axial- (links) und Radialventilatoren (rechts): das Laufrad als aerodynamisches Herzstück (grün), der Motor mit integrierter Elektronik als Antriebseinheit (orange) sowie der Stator, das heißt die luftführenden und tragenden Strukturen (blau). (Bild:  EBM-Papst)
Die zentralen Funktionsbereiche des Ventilators in Axial- (links) und Radialventilatoren (rechts): das Laufrad als aerodynamisches Herzstück (grün), der Motor mit integrierter Elektronik als Antriebseinheit (orange) sowie der Stator, das heißt die luftführenden und tragenden Strukturen (blau).
(Bild: EBM-Papst)
  • 1. Höhere Effizienzanforderungen vor allem unter Teillast: Die neue Ventilatorenverordnung hebt die Mindestwirkungsgrade spürbar an und bewertet die Effizienz weiterhin über den Fan Efficiency Grade (FEG), jedoch auf Basis aktualisierter Messbedingungen. Neu ist der stärkere Fokus auf das Teillastverhalten. Damit rückt nicht mehr allein der Bestpunkt in den Mittelpunkt, sondern das gesamte Wirkungsgradniveau über den realen Betriebsbereich.
  • 2. Der vollständige Ventilator rückt in den Fokus: Erstmals definiert die Verordnung eindeutig, wann ein Ventilator als vollständig gilt. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Laufrad, Motor und Stator. Wer unvollständige Ventilatoren vervollständigt oder in eigene Systeme integriert und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, gilt regulatorisch als Hersteller – mit allen Pflichten zur Konformitätsbewertung und CE‑Kennzeichnung.
  • 3. Neue Pflichten bei Information, Dokumentation und Reparatur: Mit ErP 2026 steigen die Anforderungen auch an die Transparenz deutlich. Hersteller müssen künftig umfangreiche Informationen zum Effizienzverhalten, zur Reparierbarkeit und zur Demontage bereitstellen. Zudem sind definierte Ersatzteile bis zu zehn Jahre nach Produktabkündigung verfügbar zu halten, während Produktinformationen bis zu 20 Jahre digital vorzuhalten sind.
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Weitere Informationen zur neuen Ökodesign-Verordnung von ebm-papst

Die Verordnung gilt ab dem 24. Juli 2026 für sogenannte Stand‑alone‑Ventilatoren und Neuprodukte. Für Ventilatoren, die in anderen Produkten oder Anwendungen – wie Lüftungsgeräten, Wärmepumpen oder Kälteanlagen – integriert werden und vor diesem Datum bereits vermarktet werden, greifen die Anforderungen ab dem 24. Juli 2027. Ersatzventilatoren unterliegen ab 2027 klaren Einschränkungen und dürfen nur noch unter definierten Bedingungen eingesetzt werden.

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