Energieeffizienz IE5-Motor sorgt für noch mehr Klimaschutz

Von Dipl.-Ing. (FH) Reinhold Schäfer

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Bereits jetzt stellt ABB einen Ultra-Sparmotor vor, der die Effizienzklasse IE5 erfüllt und noch mehr Klimaschutz bietet, obwohl ab 1.7.2021 für alle Motoren mit einer Leistung von 0,75 bis 1000 kW nur die Energieeffizienzklasse IE3 verpflichtend ist.

Mit diesem auf höchste Sparsamkeit getrimmten Motor, ist es schon jetzt möglich, die Energieeffizienzklasse IE5 zu erfüllen.
Mit diesem auf höchste Sparsamkeit getrimmten Motor, ist es schon jetzt möglich, die Energieeffizienzklasse IE5 zu erfüllen.
(Bild: ABB)

Zum 1. Juli dieses Jahres legt die Richtlinie EU 2019/1781 der EU-Kommission neue Anforderungen für Elektromotoren und Frequenzumrichter fest und ersetzt damit die Ökodesign-Verordnung 640/2009. So ist ab dann die Effizienzklasse IE3 verpflichtend für 3-phasige Elektromotoren mit einer Nennleistung zwischen 0,75 bis 1.000 kW, ab dem 1. Juli 2023 müssen sie bei einer Nennleistung zwischen 75 und 200 kW sogar IE4 aufweisen.

Ab 1. Juli 2021 müssen alle Motoren mit einer Leistung von 0,75 bis 1.000 kW die Energieeffizienzklasse IE3 erfüllen.
Ab 1. Juli 2021 müssen alle Motoren mit einer Leistung von 0,75 bis 1.000 kW die Energieeffizienzklasse IE3 erfüllen.
(Bild: ABB)

„Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und erfüllen mit unseren Synchronreluktanzmotoren bereits heute die Kriterien der Ultra-Premium-Energieeffizienzklasse IE5. Sie senken die Energieverluste um bis zu 50 Prozent und ermöglichen einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch als Asynchronmotoren der Wirkungsklasse IE2“, sagt Dr. Volker Lindenau, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik bei ABB Deutschland.

Volker Lindenau, Antriebstechnikchef bei ABB Deutschland, will mit Motoren der IE5-Klasse einen noch höheren Klimaschutz ermöglichen.
Volker Lindenau, Antriebstechnikchef bei ABB Deutschland, will mit Motoren der IE5-Klasse einen noch höheren Klimaschutz ermöglichen.
(Bild: ©Luca Siermann/ABB)

Warum werden nur die größeren Motoren reglementiert?

Nun, kleine Motoren unter 750 W machen zwar 90 % des Elektromotorenbestandes aus, haben aber nur einen Anteil von 9 % am gesamten Stromverbrauch. 68 % davon entfallen auf Motoren mit einer Nennleistung zwischen 0,75 und 375 kW. Mengenmäßig bilden große Motoren mit Leistungen über 375 kW zwar nur den kleinsten Anteil, machen aber dennoch 23 % des Energieverbrauchs aus. Etwa 420 Millionen Elektromotoren fallen unter die neue Verordnung. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung wird erwartet, dass die jährlichen Einsparungen bis 2030 auf 110 TWh ansteigen, was beispielsweise dem Stromverbrauch der Niederlande entspricht. Dies bedeutet, dass jährlich 40 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden. Ein beachtlicher Beitrag zum Klimaschutz! „Diese Perspektive mag auf den ersten Blick optimistisch erscheinen – doch die Technologien, um sie Realität werden zu lassen, sind bereits vorhanden“, bekräftigt Lindenau.

Verordnung ermöglicht digitale Dokumentation

Die Verordnung ist auch die erste Regulierung, bei der die Dokumentation digital erfolgt. Künftig können die weiterführenden Konformitätsinformationen außer in Papierform auch über einen QR-Code zugänglich gemacht werden. Ein weiterer Vorteil der neuen Verordnung: In einem Schaltschrank eingebaute Frequenzumrichter müssen nicht noch einmal betrachtet werden, wenn sie schon konform sind. Für einen Maschinenbauer ist das ein wesentlicher Punkt, denn er muss die neue Regulierung nicht mehr auf seinen Schaltschrank anwenden.

Frequenzumrichter sind verpflichtend

Ab dem 1. Juli 2021 müssen Frequenzumrichter verpflichtend bei Motoren ab der Effizienzklasse IE2 verwendet werden.

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