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Die Anwendung dieser Standards sichert die Qualität der Bewertung und erhöht die Akzeptanz der Bewertungsergebnisse bei den beteiligten Adressaten oder Interessengruppen, wie Transaktions- oder Finanzierungsparteien und Steuerbehörden. Sämtliche Standards fordern einstimmig, dass nicht nur betriebswirtschaftliche Parameter in die Bewertung einfließen. Auch die rechtliche Situation im Zusammenhang mit den immateriellen Vermögenswerten soll ihren Eingang in die Bewertung finden, etwa der Schutzumfang und die territoriale Reichweite von Marken oder Patenten. Zur Bewertung definieren die Standards viele Bewertungsverfahren und -methoden, wie in der Übersicht in der Bildergalerie dargestellt.
Praxistest für die verschiedenen Bewertungsmethoden
In Bezug auf die Bewertungsverfahren kommt den kapitalwertorientierten Verfahren in der Praxis die höchste Bedeutung zu. Der monetäre Wert eines immateriellen Vermögenswertes entspricht demnach dem Barwert der künftig erzielbaren Cashflows, die mit dem IP während dessen erwarteter Nutzungsdauer erzielt werden. Für eine kapitalwertorientierte Bewertung stehen einige Bewertungsmethoden zur Verfügung, die die Isolierung der für das betreffende IP spezifischen Cashflows ermöglichen. Die Standards bevorzugen theoretisch die Mehrgewinnmethode. Aufgrund der transparenten Darstellung der Werttreiber eignet sich diese Methode nicht nur für Zwecke der Preisfindung oder der Ermittlung des Wertes für steuerliche Zwecke, sondern auch für den Einsatz im wertorientierten IP-Managements. Konzeptionell liegt der Mehrgewinnmethode ein Vergleich zugrunde.
Gegenübergestellt werden die erwarteten Cashflows aus dem Unternehmen einschließlich des zu bewertenden IP mit den entsprechenden Cashflows aus einem fiktiven Vergleichsunternehmen ohne entsprechendes IP. Die resultierende Differenz der Cashflows wird dem Wertbeitrag des zu bewertenden Vermögenswertes zugerechnet. Das Konzept kann am Beispiel einer Marke verdeutlicht werden: Die Nutzung einer Marke führt in der Regel aufgrund höherer Verkaufspreise oder höherer Absatzmengen zu höheren Cashflows (oder Mehrgewinn) im Unternehmen gegenüber dem Fall des Verkaufs von vergleichbaren, aber (quasi) nicht markierten Produkten. Zur Wertermittlung werden diese zusätzlichen Mehrgewinne mit einem IP-spezifischen Kapitalkostensatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Die hohe Validität der Ergebnisse sowie das vielfältige Nutzenversprechen dieser Methode fordern ihren Preis und sind in der Regel mit hohem Geld- und/oder Zeitaufwand verbunden.
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