Produktpiraterie Kein Patentrezept für den Patentschutz

Autor / Redakteur: Lothar Lochmaier / Udo Schnell

Aus Sicht der Industrie kommt es beim Schutz gegen Marken- und Produktpiraterie auf ein umsichtiges Vorgehen an. Beispielsweise gilt es, potenzielle Partner auf Industriemessen nicht unnötig zu verprellen, aber auch die berechtigten Schutzinteressen konsequent zu vertreten.

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Den schmalen Grat zwischen offenem Wettbewerb und berechtigtem Schutzinteresse der Industrie versuchten die Teilnehmer auf dem Tag des geistigen Eigentums des BDI auszuloten.
Den schmalen Grat zwischen offenem Wettbewerb und berechtigtem Schutzinteresse der Industrie versuchten die Teilnehmer auf dem Tag des geistigen Eigentums des BDI auszuloten.
(Bild: BDI)

Die auf politischer Ebene in Deutschland etwa durch die Piratenpartei angestoßene Diskussion um das Urheberrecht und den Schutz geistigen Eigentums wird von der heimischen Wirtschaft überwiegend begrüßt. Denn die kontroverse öffentliche Debatte in den vergangenen Monaten hat dem Thema zusätzliche Aufmerksamkeit verliehen. „Die Umwidmung von geistigem Eigentum zu einem kostenlos im Netz verfügbaren öffentlichen Rechtsgut wird aber nicht funktionieren“, betonte Dr. Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der deutschen Industrie e.V. (BDI) auf dem Tag des geistigen Eigentums in Berlin.

Leistungsfähige Schutzrechte sichern den Wettbewerbsvorsprung

Gerade für die heimische Industrie und Wirtschaft dürfe es nicht darum gehen, den Ast abzusägen, auf dem sie sitze. „Wir benötigen deshalb gute und leistungsfähige Schutzrechte, um unseren Wettbewerbsvorsprung zu verteidigen“, so Kerber. Innovationen seien als der wichtigste Rohstoff der deutschen Industrie anzusehen, von dem allein sie nur leben könne, ergänzte Dr. Max Stadler, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz (BMJ).

Wie sich der schmale Grat zwischen offenem Wettbewerb und dem berechtigten Schutzinteresse der wirtschaftlichen Akteure bewältigen lässt, verdeutlicht Dr. Wolfgang Schreiber, Markenvorstand VW Nutzfahrzeuge, am Beispiel der eigenen Innovation eines Doppelkupplungsgetriebes (DSG). Beginnend mit den ersten Entwicklungen im Jahre 1996 habe sich dabei im VW-Konzern weltweit ein technischer Standard in der Produktpalette etabliert, der sich heute durch die stattliche Anzahl von 137 Patenten dokumentieren lasse.

„Wir sehen den Schutz geistigen Eigentums als flankierende Maßnahme, um innovative Technologien zu verteidigen, damit Hochlohnländer gegen Billiglohnproduzenten weiter bestehen können“, betont der Vertreter des weltweit größten Automobilherstellers VW. Ein wichtiges Bindeglied beim Markenschutz stellt dabei das frühzeitige Einbinden der Zulieferer dar.

VW beteiligt externe Partner bei der patentrechtlichen Absicherung

Denn die mittelständischen Partner seien bei den konzernweiten Bemühungen um die patentrechtliche Absicherung neuer Technologien zwingend vonnöten. Allein 730 Patente hat der VW-Konzern im vergangenen Jahr beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingereicht. Auch finanziell sind externe Partner an diesem Prozess beteiligt.

Wie erfolgreich sich das rechtliche Prozedere bewältigen lässt, skizziert Wolfgang Schreiber am Beispiel DSG: Das Doppelkupplungsgetriebe sei heute in acht Varianten bei 68 Modellen weltweit zum Standard herangereift. Im Klartext: Mehr als jeder dritte neu gefertigte VW Golf verfügt bereits über ein Automatikgetriebe. Deutlich wird dies daran, dass im VW-Werk Kassel der Anteil des Doppelkupplungsgetriebes in der Produktion die Marke von einem Drittel bereits überschritten hat.

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