Jetzt gilt`s! PET-Saftflaschen haben sich Pfandpflicht und Recycling zu unterwerfen
Per Gesetz erweitert sich die Pfandpflicht und die Forderungen nach Kreislaufwirtschaft ab Januar nächsten Jahres auch auf PET-Saft- und Nektarflaschen. KHS unterstützt bei der adäquaten Umsetzung.
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Ab Januar 2022 gelten die oben genannten Forderungen per Gesetz. Zugleich gelten damit strengere Vorgaben zur Recycelbarkeit und zum Rezyklatanteil von PET-Flaschen. Das ist der Punkt an dem die KHS-Gruppe mit ihrer Expertise den Unterstützungshebel ansetzen will, sagt das Unternehmen.
So werden in Zukunft auch Saft- und Nektarflaschen aus PET, die Additive mit Sauerstoffabsorbern enthalten können, nicht mehr über den Gelben Sack gesammelt. Sie werden damit Teil des Wertstoffkreislaufs. Diese Beimischungen sind sie jedoch schwieriger zu recyceln als eine konventionelle PET-Flasche, erklärt KHS.
Mehr recycelte PET-Flaschen senken die CO2-Emissionen
Für die nun gesetzlich vorgeschriebene Stärkung des geschlossenen Wertstoffkreislaufs verweist KHS deshalb auf eine bereits etablierte Beschichtung mit einer glasartigen Barriere-Innenschicht aus chemisch reinem Glas (SiOx), die das Problem erst gar nicht aufkommen ließe. Das Ganze nennt sich Freshsafe-PET. Diese Innenbeschichtung schützt die Lebensmittel nicht nur, sondern ermöglicht auch das sortenreine Flasche-zu-Flasche-Recycling, ohne den Materialkreislauf zu verunreinigen, betont KHS. Das Flasche-zu-Flasche-Recycling vermindere außerdem den CO2-Footprint, führt KHS weiter aus. Recyceltes PET (rPET) schneide in diesem Punkt um etwa 60 Prozent besser ab, als Neuware. Deshalb begrüße KHS die Änderungen am Verpackungsgesetz, und bietet allen Betroffenen Unterstützung an.
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