Haftungsrisiken Produkthaftungsrisiko minimieren und für Beweise sorgen
Risikopotenziale identifizieren, Strategien zur Risikominimierung entwickeln und Risiken absichern - das sind die Ziele eines effizienten Qualitätssicherungssystems im Zusammenhang mit der Produkt-haftung. Präventives Handeln in Konstruktion, Produktion, Instruktion und Produktbeobachtung ist dafür unverzichtbar.
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Folgenschwerer Biss auf Fruchtgummi. Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat den Süßwarenhersteller Haribo aus Bonn zu Schmerzensgeld und Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz verurteilt (Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.05.2013, 21 U 64/12). Was war geschehen? Nach den Feststellungen des Senats hatte der Kläger ein von der verklagten Firma hergestelltes Fruchtgummi gekaut und dabei auf in der Masse befindliche Fremdkörper, Partikel aus Putzmaterialien, gebissen. Diese waren bei der Herstellung in das Fruchtgummi gelangt. Durch den Biss auf einen der Fremdkörper hatte der Kläger an zwei seiner Zähne Schäden erlitten, sodass sie überkront werden mussten.
Fehlerbehaftete Produkte können teuer werden
Nach den getroffenen Feststellungen trifft die Beklagte, so der Senat, eine Produkthaftung, weil sie ein mit einem Fehler behaftetes Produkt in den Verkehr gebracht hat und der Kläger dadurch den Zahnschaden erlitten hat. Für diese Schäden hat der 21. Zivilsenat dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zugesprochen und eine Verpflichtung der beklagten Firma festgestellt, dem Kläger auch die Kosten der Zahnbehandlung zu ersetzen.
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