Haftungsrisiken

Produkthaftungsrisiko minimieren und für Beweise sorgen

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Wenn also ein Unternehmen Produkte verkauft, die sich dann beim Kunden als mangelhaft erweisen oder dort einen Schaden anrichten, haftet der Hersteller. Falls mit dem Einsatz eines schadhaften Produkts beim Endverbraucher weitere Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen entstehen, haftet der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung.

Produkthaftung kann sich auf drei Grundlagen ergeben

Was darunter zu verstehen ist, erläutert Esther Krapf, Rechtsanwältin der Kanzlei Karsten & Kappel, Stuttgart: „Produkthaftung ist die Haftung für Schäden, die bei der Benutzung fehlerhafter Produkte entstehen. Ein Schaden kann dabei durch die Beschädigung von Sachen gegeben sein. Ein Schaden liegt auch vor, wenn eine Person durch die Benutzung des fehlerhaften Produktes verletzt oder gar getötet wird. Eine derartige Produkthaftung kann sich auf drei Grundlagen ergeben, der vertraglichen, der deliktischen (verschuldensabhängigen) und der verschuldensunabhängigen Produkthaftung.“

Die vertraglichen Haftungsrisiken ergeben sich aus den Verträgen beziehungsweise direkt aus den schuldrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die deliktische Produkthaftung ist ebenfalls im BGB, die verschuldensunabhängige Produkthaftung ist im Produkthaftungsgesetz geregelt. „Die vertragliche Produkthaftung des Verkäufers entsteht nur dann, wenn zwischen ihm und dem Käufer eine vertragliche Beziehung, beispielsweise ein Kauf- oder Werkvertrag, besteht“, so Krapf. Innerhalb einer solchen Vertragsbeziehung haftet der Verkäufer/Auftragnehmer für Schäden, die aufgrund mangelhafter Produkte beim Käufer/Auftraggeber entstanden sind.

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