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Dabei ist die EU den Unternehmen bereits ein Stück weit entgegengekommen, wie Dr. Klaus Berend, Leiter des Referats Reach, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission, darlegte. So gebe es bei der Registrierung seit dem Reach-Review 2013 eine erhöhte Aufmerksamkeit für Belange von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), reduzierte Registrierungsgebühren für sie und eine spezielle Unterstützung. Hinzu kämen eine Informationskampagne für den Echa-2018-Registrierungsfahrplan sowie eine Durchführungsverordnung zu einer faireren Kostenverteilung.
EU-Kommission geht auf Kritik aus der Industrie ein
Behrend ging auch auf die Kritik der Industrie ein und nannte hier vor allem fehlende Sicherheit und Vorhersehbarkeit, hohe Kosten für die Registrierung, schwierige Datenanforderungen, die fehlende Fähigkeit mancher Anwender, die gesamte Lieferkette abzudecken sowie systematische Nachteile für EU-Unternehmen, da Erzeuger in Drittländern nicht betroffen sind. „Das sind alles Argumente, die sehr begründet sind, und wir versuchen das Beste, um Betroffenen zu helfen, mit dem Verfahren zurechtzukommen“, sagte der Referatsleiter bei der Europäischen Kommission in Brüssel.
Deshalb hat die EU-Kommission mit dem SVHC-Fahrplan 2020 reagiert. Er legt einen Prozess fest, nach dem bis 2020 alle relevanten SVHC in die Kandidatenliste aufgenommen sein sollen. Ziele sind eine bessere Vorhersehbarkeit für alle Beteiligten, eine Vereinfachung der Prozesse sowie eine explizite Analyse der Risikominderungsoptionen, die eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Frage schafft, wann Kandidatenliste und Reach-Zulassung im Vergleich zu anderen Risikominderungsoptionen der richtige Weg sind.
Auf die Kritik aus der Industrie an der Zulassungsdauer für die Autorisierungen ging Markus Berges von der Risk Management Implementation Unit der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) ein. So hat beispielsweise das CTAC-Konsortium, ein Zusammenschluss von mehr als 150 Unternehmen für die Entwicklung von Autorisierungsanträgen zum Einsatz von Chrom(VI), im Juni mitgeteilt, dass der Rac- und der Seac-Ausschuss der Echa sechs Anträgen auf Zulassung zugestimmt hätten. Die Entwürfe empfehlen Überprüfungszeiträume von sieben Jahren für Formulierung, Hartverchromung und Oberflächenbehandlung in der Luftfahrtindustrie, und von vier Jahren für funktionelle Verchromung mit dekorativem Charakter, Oberflächenhandlung in anderen Industrien, und Passivierung von zinnbeschichtetem Stahl (ETP). „Sieben Jahre für eine Reihe von Anwendungen erzielt zu haben, ist eine Leistung“, kommentierte Berges. Auch wenn das Konsortium für einige Anwendungen zwölf Jahre Zulassungsdauer beantragt hatte, ist die normale Dauer des befristeten Überprüfungszeitraums sieben Jahre, sagte er weiter.
Reach als existenzielle Bedrohung
„Für Unternehmen wie meines war Reach eine existenzielle Bedrohung“, entgegnete Matthias Enseling, Geschäftsführer der Hartchrom GmbH in Karlsruhe und Vorstand des Chrom(VI)-Anwendervereins Vecco e.V. Reach greife dabei in sehr viele Bereiche eines Unternehmens ein – vom Personal über den Einkauf, die Strategie und Planung bis hin zu Marketing und Vertrieb. Für letzteres konnte Enseling allerdings
Reach auch positive Seiten abgewinnen: Es sei eine Gelegenheit, mit dem Kunden zu sprechen, das Reach-Know-how sei ein USP und gebe Unternehmen die Möglichkeit, sich als guter Partner für die Kunden zu positionieren.
Allerdings forderte Enseling längere Zulassungsfristen, beispielsweise im Hinblick auf die Modelllaufzeiten in der Automobilindustrie, einem wichtigen Abnehmer verchromter Teile. Ähnlich sah das auch Jörg Püttbach, Geschäftsführer des Kunststoffgalvanisierers Bia: „Die Diskussionen macht unser Kunde in der Automobilindustrie nicht mit, der will Sicherheit.“ Das Unternehmen macht 98 % seines Umsatzes mit der Branche und hat Standorte in Deutschland, der Slowakei und China. In allen seinen deutschen Anlagen setzt Bia Chrom(VI) ein. „Ein kurzfristiges Verbot wäre eine existenzielle Bedrohung“, sagt Püttbach.
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