Unfallverhütung Regeln und Vorschriften für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
Die Vorschriften zum Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen in Form von staatlichen Gesetzen und Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger enthalten die für die Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen einschlägige Bestimmungen. Allerdings weisen auch andere Vorschriften auf die Auswahl hin.
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Persönliche Schutzausrüstungen werden auch in der Freizeit häufig benutzt. Sei es der Fahrradschutzhelm beim Radfahren, der Schienbeinschutz beim Fußball oder die Schutzausrüstung beim Skaten. Bei diesen Freizeitbeschäftigungen werden die Schutzausrüstungen meist auf freiwilliger Basis benutzt und müssen auch selbst bezahlt werden.
Arbeitgeber muss für persönliche Schutzausrüstung sorgen
Anders sieht das im beruflichen Bereich aus. Dort ist der Arbeitgeber aufgefordert, die möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und letztlich Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen. Wenn dann die vorrangig zu treffenden Maßnahmen nicht organisatorischer oder technischer Art sein können, kommt die Auswahl und Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) in Betracht.
Der Arbeitgeber ist also gesetzlich verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstung auszuwählen und seinen Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ob persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss, steht demnach nicht in der Vorschrift, sondern ergibt sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.
Staatliche Gesetze über verpflichtende Vorschriften
Die verpflichtenden Vorschriften in Form von staatlichen Gesetzen und Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) in einigen Paragraphen Anforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen, sind:
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV) sowie
- die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1).
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