Fluidtechnik Schutzschläuche bieten Sicherheit bei Leitungsbruch und -leckage
Schutzschläuche bieten in der Hydraulik die Sicherheit, die Richtlinien bei Bruch oder Leckage von Druckleitungen zur Gefahrensvermeidung verlangen. Allerdings zeigen Schadensfälle, Schlauchtests und Berechnungsmodelle, dass eine dauerhaft funktionierende Abschirmung austretender Flüssigkeitsstrahlen besondere Vorkehrungen bei Auslegung und Montage erforderlich macht.
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Schutzschläuche schirmen die unmittelbare Umgebung hydraulischer Leitungen – von Rohren und Schläuchen – vor gefährlichen Ausbrüchen unter Druck stehender Flüssigkeiten ab. Ein anforderungsgerechter und bestimmungsgemäß ausgeführter Schutz zeugt von verantwortungsbewusster Planung, Herstellung, Montage und Betreibung eines Leitungssystems in hydraulischen Anlagen, Geräten und Maschinen. Der Schutz bezieht sich vor allem auf Personen mit Bedienungs- oder Überwachungsfunktion, die ihre angewiesene Tätigkeit in gefährlich einzustufenden Leitungsbereichen ausüben. Der Schlauchschutz trägt als Bauteil an der Leitung sekundär zur Sicherheit bei, der Ausschluss von Personen- und Sachschäden ist dessen generelle Aufgabe.
Schutzschläuche schützen vor feinsten Strahlen mit hohem Gefahrenpotenzial
Die Schutzfunktion hydraulischer Leitungen bezieht sich nicht auf das Auffangen von Druckflüssigkeit, sondern auf den Schutz vor spontan austretender Flüssigkeit aus relativ offenen Leckagen oder Leitungsbrüchen. Kennzeichen dieser spontanen und zeitlich eng begrenzten Ausbrüche, die in der Regel unter hohem Flüssigkeitsdruck erfolgen, sind energiereiche Feinstrahlen mit großen Aktionskräften.
Der menschliche Körper hat diesen Aktionskräften nichts entgegenzusetzen. Erhebliche Verletzungen, auch mit Todesfolge, können daher nicht ausgeschlossen werden.
Meist sind mangelhafte Auslegungen und Montagen in Verbindung mit fahrlässiger Planung und fehlender Risikoanalyse die Ursachen. Fehlende Abschirmungen unmittelbar an der als gefährlich eingestuften Leitung oder in einem angemessenen Abstand zeugen von mangelnder Sorgfaltspflicht der Planer und Hersteller. Die Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht ist Fahrlässigkeit.
Schutz vor Flüssigkeitsaustritt bekommt normrechtliche Priorität
Die schon recht ins Detail gehenden DIN EN 982 [1] und DIN EN ISO 12100-1 [2] fordern unter dem Kriterium „wichtigste Festlegungen“ bestimmungsgemäß ausgeführte „sicherheitstechnische Einrichtungen“ oder die „Vermeidung von Gefährdungen“. Dies betrifft nicht nur die Zuverlässigkeit der Bauteile sowie die Beachtung des Bruchrisikos, sondern auch die Vermeidung von Emissionen gefährlicher Substanzen und vor allem den Schutz vor spontanem Flüssigkeitsaustritt.
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