Fluidtechnik

Schutzschläuche bieten Sicherheit bei Leitungsbruch und -leckage

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Zusätzlich zu diesen grundsätzlichen Auslegungshinweisen haben Auswertungen von Schäden, hauseigener Versuche und Erfahrungen gezeigt, dass die Festlegung des Innendurchmessers und die Montageweise des Schutzschlauchs wesentlich zur Funktionssicherheit beitragen. Die Funktionssicherheit der Abschirmung wird bei Einhaltung folgender Kriterien gewährleistet:

  • Es müssen zugelassene Schutzschläuche aus anforderungsgerechten Werkstoffen verwendet werden.
  • Die Einhaltung des notwendigen Abstands einer stationären Abschirmung zur potenziellen Schadensstelle ist zwingend notwendig.
  • Die Festlegung des Schlauchdurchmessers muss „großzügig“ erfolgen.
  • Eine „offene“ Montage des Schutzschlauchs ohne Querschnittseinengung am Ende oder in der Längsstreckung – zum Beispiel aufgrund von Kabelbindern oder Schellen – wird durchgeführt.

Schutzschlauch-Durchmesser wird auf Basis von Versuchen und Analysen festgelegt

Die Durchmesserfestlegung erfolgt auf Basis von Versuchen und theoretischer Analysen nach folgender Beziehung: Der Innendurchmesser dS des Schutzschlauchs muss größer als der Außendurchmesser D des flüssigkeitsführenden Schlauches sein – dS > D + DZ mit DZ (Zugabe) mindestens 15 mm.

So muss der Schutzschlauch-Innendurchmesser dS für einen 2SN-Flüssigkeitsschlauch (DN 19) mit 30,1 mm Außendurchmesser mehr als 45,1 mm betragen. In diesem Fall werden 47 mm festgelegt. Die Auswahl fällt auf einen Schutzschlauch mit Nenndurchmesser DN 47.

Mängel bei Auslegung, Werkstoff und Montage gefährden die Sicherheit

Anzutreffende Mängel sind meist auf falsche Auslegung, Werkstoffauswahl und Montage zurückzuführen:

  • Der Einsatz von Schrumpfschlauch ist nicht zugelassen. Außerdem hat ein Schrumpfschlauch nicht den notwendigen Abstand zwischen Schlauchleitung und vermeintlichem Schutz sowie nicht die notwendige Festigkeit (Bild 3).
  • Auch der PVC-P-Schlauch verfügt nicht über die ausreichende Festigkeit. Ferner greift der gesundheitsschädliche Weichmacher die Schlauchleitungsoberflächen an. Im Brandfall entstehen hochgiftige Dioxine (Bild 4).
  • Das gemeinsame Einbinden des Schutzschlauchs mit der Armatur ist fahrlässig. -Die Armatur kann an ihrer Einbindung nicht prozesssicher montiert werden, die Schutzwirkung in nicht gewährleistet (Bild 5).
  • Der Schutzschlauch muss nicht offen montiert werden. Versuche ergaben, dass bei einseitigem Verschließen die Funktionsfähigkeit noch nicht eingeschränkt ist. Beidseitiges Verschließen verhindert die Funktionsfähigkeit des sonst zugelassenen Schutzschlauches (Bild 6).
  • Einschnürungen in der Längsstreckung der geschützten Schlauchleitung mittels Kabelbinder oder Schellen verhindern die Schutzfunktion (Bild 7). Im Gegensatz dazu sichert zum Beispiel eine Trennung des Schutzschlauchs im Schellenbereich die Schutzwirkung (Bild 7).

Literatur

[1] DIN EN 982: Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile – Hydraulik. Juni 2009.

[2] DIN EN ISO 12100-1: Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze. Januar 2008.

[3] Wetteborn, H.: Hydraulische Leitungstechnik – ein Praxishandbuch. Achim: Beste Zeiten Verlagsgesellschaft mbH 2009.

Dipl.-Ing. Helmut Wetteborn und Burkhard Spille sind zuständig für den Bereich Anwendungstechnik bei Hansa-Flex Hydraulik.

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