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Sie ergänzen und präzisieren die Normanforderungen und wurden in BG/BGIA-Empfehlungen zusammengefasst. Das online verfügbare Dokument (www.dguv.de, Webcode d89188) bietet umfangreiche Hilfen für die Anwendung der sicherheitstechnischen Anforderungen im Rahmen von Risikobewertungen in der betrieblichen Praxis. Ein Expertenteam, an dem sich Roboterhersteller und Anwender beteiligten, begleitete die Erarbeitung der Inhalte.
Empfehlungen für das Design verletzungsarmer Roboteroberflächen
Mit den Empfehlungen können Arbeitsplätze mit kollaborierenden Robotern so eingerichtet werden, dass die durch Kollision unter Umständen auftretenden mechanischen Einwirkungen auf die Personen ein tolerables Maß nicht überschreiten. Diese Arbeitsplätze können so gestaltet werden, dass der erforderliche Arbeitsschutz für die beteiligten Personen gewährleistet ist.
Den Herstellern helfen die Empfehlungen beim Design verletzungsarmer Roboteroberflächen und beim Festlegen sicherer Geschwindigkeiten für die Annäherung an eine kollisionsgefährdete Person (Bild 1).
Die von diesen BG/BGIA-Empfehlungen umfassten Kollisionen sind als unerwünschte Ereignisse zu bewerten, auch wenn diese keine Arbeitsunterbrechung oder Arbeitsausfall der beteiligten Personen zur Folge haben muss. Diese Kollisionen sind keinesfalls erlaubte und möglicherweise häufig auftretende betrieblichen Ereignisse innerhalb von Arbeitstätigkeiten.
Willentliche und im Sinne einer Arbeitsaufgabe notwendige Kontakte zwischen einer Person und einem technischen Arbeitsmittel sind aber nicht gemeint. Eine Kollision kann jedoch eine Unterbrechung oder sogar zeitweise Beendigung der Arbeitstätigkeit mit unter Umständen weiteren fachlichen Behandlungen der betroffenen Person und eine Neubewertung des Arbeitsplatzes zur Folge haben.
Beanspruchungseffekte durch Kollision begrenzen
Weil ein bestimmungsgemäß durchgeführter kollaborierender Arbeitsprozess Kollisionsrisiken zwischen einem Roboter und Personen einschließt, besteht die Aufgabe darin, die Beanspruchungseffekte durch Kollision so zu begrenzen, dass nur geringe, tolerable Verletzungsschweren auftreten können. Zur Verletzungsschwere war man sich einig: Die Toleranzgrenze kann nur extrem niedrig sein.
Nicht zuletzt sind die verursachenden Zusammenstöße eben keine erlaubten Ereignisse. Bei einer Kollision entsteht am Körper eine dreidimensionale Kontaktfläche, deren Form und Größe sich im Laufe des Kollisionsprozesses dynamisch ändern, genau so wie die an dieser Fläche übertragenen Kräfte und Drücke. Das Ausmaß und die Nachhaltigkeit der Verformung bestimmen das Verletzungspotenzial.
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