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Zonen und Gerätekategorien charakterisieren das Sicherheitsniveau
Die Definition der dafür einschlägigen Zonen ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Entsprechend der ermittelten explosionsgefährdeten Zone, in der ein Betriebsmittel eingesetzt werden soll, erfolgt dessen Einteilung in Gerätekategorien. Geräte der Kategorie 1 müssen ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Konkret heißt das, dass es auch beim Auftreten von zwei Fehlern am Gerät beziehungsweise selbst bei selten auftretenden Störungen nicht zur Zündung kommen darf. Diese Technik darf in Zone 20 eingesetzt werden. Betriebsmittel der Kategorie 2 wiederum sind so zu gestalten, dass sie bei häufig auftretenden Störungen, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, das erforderliche Maß an Sicherheit gewährleisten und Zündquellen vermeiden. Sie können in Zone 21 eingesetzt werden. Geräte, bei denen im normalen Betrieb keine Zündquellen auftreten, dürfen in Zone 22 eingesetzt werden. Sie gehören der Gerätekategorie 3 an.
Durch technische Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass entsprechend den sicherheitstechnischen Kennzahlen eines unterstellten explosionsfähigen Gemisches keine Zündquelle wirken kann. Nach dem derzeitigen Stand der Normung sind bei elektrischen Geräten vier Staub-Zündschutzarten vorgesehen.
Diese können der Tabelle 2 entnommen werden. Der Schutz durch Gehäuse – Zündschutzart „t“ – wird von vielen als die wichtigste Ausführung angesehen. Sie basiert auf der Begrenzung der maximalen Oberflächentemperatur des Gehäuses und auf der Einschränkung des Staubeintritts durch die Verwendung von staubdichten oder staubgeschützten Gehäusen. Dieser Schutz ist oft eine adäquate Lösung für Schaltgeräte, Anschluss- und Klemmenkästen und Leuchten sowie für Steuerschränke und Motoren.
Komponenten lassen sich auch durch Verguss explosionsgeschützt auslegen
Die Zündschutzart Überdruckkapselung „p“ kommt in staubexplosionsgefährdeten Bereichen unter anderem für Schaltschränke und auch für Motoren häufig in Betracht. Das Eindringen einer umgebenden Atmosphäre in das Gehäuse von elektrischen Betriebsmitteln wird dadurch verhindert, dass ein Zündschutzgas in seinem Innern unter einem Überdruck gegenüber der umgebenden Atmosphäre gehalten wird.
Elektronische Komponenten lassen sich alternativ auch durch Verguss explosionsgeschützt auslegen (Zündschutzart „m“). Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre durch Funken oder durch Erwärmung zünden könnten, sind dabei von einer Masse umschlossen. Dieser vollständige Einschluss verhindert, dass die explosionsfähige Atmosphäre entzündet werden kann.
Eigensichere Betriebsmittel mit der Kennzeichnung „i“ schließlich, die vierte Zündschutzart, enthalten nur eigensichere Stromkreise. Das sind Stromkreise mit sehr niedriger Energie, in denen kein Funke oder thermischer Effekt eine Zündung eines Staub-Luft-Gemisches verursachen kann. Dies ist eine sehr gängige Lösung für Mess- und Regeltechnik, Feldbustechnik und viele Sensoren und Aktoren.
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