Die Europäische Maschinenrichtlinien verlangt, dass für jede Maschine vor dem Inverkehrbringen eine Risikoanalyse durchgeführt werden muss. Eine neue Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie als rechtliche Grundlage ab. Erfahren Sie, welche Verfahren es für die Risikoeinschätzung gibt.
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