Biokohle Suncoal durch Insolvenzplanverfahren saniert
Das Amtsgericht Potsdam hat den Insolvenzplan bestätigt, mit dem die Suncoal Industries GmbH saniert werden soll. Erstmals wurde mittels Insolvenzplan der Gesellschafterkreis mit der Neuregelung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ausgetauscht, wie die Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff Insolvenz- und Zwangsverwalter mitteilt.
Anbieter zum Thema

Der Biokohle-Hersteller Suncoal Industries GmbH hatte aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit am 21. März 2013 einen Insolvenzeröffnungsantrag in Eigenverwaltung gestellt. Ende Februar 2013 war die Beteiligung eines strategischen Investors aufgrund von Differenzen im Gesellschafterkreis über die Unternehmensausrichtung gescheitert. Das Insolvenzgericht gab dem Eigenantrag der Geschäftsleitung statt und bestimmte Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff von der Kanzlei BBL zum vorläufigen Sachwalter.
Suncoal gewinnt Investor für den Neustart
Während des Schutzschirmverfahrens gelang es der Geschäftsführung gelungen, einen Planinvestor zu gewinnen, der bereit war, unter Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile die Entwicklung des Unternehmens weiter zu finanzieren und den Gläubigern einen Planbeitrag zur Verfügung zu stellen, der diese besser stellt als bei einer regulären Abwicklung, wie es heißt. Zudem habe sich der Planinvestor verpflichtet, die mittelfristige Finanzierung sicherzustellen, so dass ein erfolgreicher Neustart des Unternehmens nach Sanierung und Überführung in die Gewinnzone gewährleistet sei.
Am 31. Mai 2013 eröffnete das Amtsgericht Potsdam das Insolvenzverfahren und bestellte den bisherigen vorläufigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter. Dieser legte laut Mitteilung einen Insolvenzplan vor, mit dem einerseits das Unternehmen saniert und andererseits der Gesellschafterkreis vollständig ausgetauscht wird. Dies sei seit der Einführung des ESUG auch gegen den Willen der bisherigen Gesellschafter möglich. Voraussetzung sei, dass diese durch den Entzug ihrer Anteilsrechte nicht schlechter gestellt werden als im Regelinsolvenzverfahren.
Alle Gläubigergruppen von Suncoal akzeptieren Insolvenzplan
Im Erörterungs- und Abstimmungstermin nahmen alle drei Gläubigergruppen, einschließlich der Gruppe der Gesellschafter, deren Anteilsrechte an den Planinvestor übertragen wurden, den Insolvenzplan an, wie BBL berichtet. Diesen habe das Insolvenzgericht unmittelbar im Anschluss bestätigt.
„Der Fall Suncoal Industries zeigt, dass ein umsichtiges und vorausschauendes Management unter Rückgriff auf die neuen Möglichkeiten des ESUG Gesellschafterblockaden überwinden kann. So wird eine Sanierung von im Kern operativ gesunden Unternehmen ermöglicht“, sagt Insolvenzverwalter Christian Graf Brockdorff.
Damit könne die Suncoal Industries GmbH auf neuer finanzieller Basis ihre Tätigkeiten im Bereich der hydrothermalen Karbonisierung über das von ihr entwickelte Carboren-Verfahren und der Synthesegaserzeugung fortsetzen. Die bisherige Geschäftsleitung werde auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens das neu ausgerichtete Unternehmen fortführen.
(ID:42250297)