Der aktuelle Energieeffizienz-Index der Universität Stuttgart zeigt: Industrieunternehmen investieren vor allem in Energieeffizienz, um Kosten und Emissionen zu senken und um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Das Energieeffizienzgesetz bleibt ein wichtiger Treiber für ihre Maßnahmen.
Die Sommererhebung 2026 des Energieeffizienz-Index der deutschen Industrie: Trotz steigender Investitionen sinkt die relative Bedeutung von Energieeffizienz auf einen historischen Tiefstand.
Das Institut für Energieeffizienz in der Produktion (EEP) der Universität Stuttgart hat die Ergebnisse der Sommererhebung 2026 des Energieeffizienz-Index der deutschen Industrie (EEI) veröffentlicht. „Der Trend der Teilindizes zeigt, dass in der aktuellen Situation Industrieunternehmen Investitionen in Energieeffizienz-Maßnahmen als Mittel zum Zweck der Kosten- und Emissionssenkung sehen. Sie stufen Energieeffizienz überwiegend als gleichbedeutend mit anderen Themen wie zum Beispiel der Produktentwicklung ein“, sagt EEP-Institutsleiter Professor Alexander Sauer.
Anteilige Investitionen steigen weiter – Relative Bedeutung sinkt erneut
Teilindex Bedeutung: Bedeutung von Energieeffizienz sinkt beinahe auf historischen Tiefpunkt der Sommerer-hebung 2024 (n= 854).
(Bild: EEP, Universität Stuttgart)
Im Rahmen des EEI hat das Institut die Industrieunternehmen zu den anteiligen Investitionen in Energieeffizienz-Maßnahmen befragt. Der Investitionsindex (EII) ist seit der Energiekrise erstmals zum dritten Mal in Folge gestiegen. Der Bedeutungsindex (EBI), also die relative Bedeutung, die Unternehmen dem Thema Energieeffizienz beimessen, erreicht hingegen beinahe den historischen Tiefstand der Sommerhebung 2024. Anders als bei der Wintererhebung 2025 messen nun ausschließlich Großunternehmen Energieeffizienz einen höheren Stellenwert im Vergleich zu anderen Themen im Betrieb bei, wie zum Beispiel der Qualitätssicherung.
Verbrauchskontrolle, Kostensenkung und Energieeffizienzgesetz sind Haupttreiber
Dies zeige, dass die Betriebe nun weniger intrinsisch motiviert sind, Maßnahmen für mehr Energieeffizienz zu ergreifen. Sie sehen Energieeffizienz vermehrt als Mittel zum Zweck. Haupttreiber für die Einrichtung eines Energiemanagementsystems sind dabei ökonomische und betriebliche Aspekte, wie die Optimierung und Kontrolle des eigenen Energieverbrauchs (71 Prozent) sowie die Senkung von CO2-Emissionen (70 Prozent). Direkt dahinter rangieren mit 58 Prozent gesetzliche Anforderungen als Grund, aus dem sich Unternehmen mit Energieeffizienz-Bemühungen auseinandersetzen.
Ökonomische und betriebliche Gründe sowie gesetzlichen Anforderungen sind Treiber für die Einführung eines Energiemanagementsystems (n= 300, n‘= 974).
(Bild: EEP, Universität Stuttgart)
Das aktuelle Energieeffizienzgesetz (EnEfG) trat im November 2023 in Kraft. Je nach Schwellenwert des jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauchs werden Industrieunternehmen zu unterschiedlichen Maßnahmen verpflichtet. Bei einem Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen Betriebe Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Ab einem Energieverbrauch von 7,5 GWh sind sie zur Einrichtung eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet.
55 Prozent der befragten Industrieunternehmen betreiben ein Energie- und/oder Umweltmanagementsystem (n= 853, n‘= 1.000).
(Bild: EEP, Universität Stuttgart)
Mit der voraussichtlichen Novellierung des EnEfG sollen sich diese Schwellenwerte von 2,5 auf 2,77 GWh und von 7,5 auf 23,6 GWh verschieben. Die Erhebung deckt auf, dass durch die Verschiebung nur noch etwa die Hälfte der befragten Industrieunternehmen zur Einrichtung eines zertifizierten Energie- und Umweltmanagementsystems herangezogen werden würden.
Der aktuelle Index zeige zudem, dass derzeit 55 Prozent der befragten Unternehmen ein solches System betreiben. Die Betriebe haben zudem ihre eigenen Kapazitäten und Kompetenzen ausgeweitet, sodass sie seltener auf eine externe Unterstützung für die Planung und Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems zurückgreifen müssen.
Unternehmen kennen Potenziale und reagieren mit unterschiedlichen Technologien
Die Auswirkungen der sich ändernden Schwellenwerte durch die mögliche Gesetzesnovellierung spiegeln sich deutlicher beim Thema Abwärme wider, so die Initiatoren des Index. Das aktuelle EnEfG verpflichtet Industrieunternehmen ab 2,5 GWh Maßnahmen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme zu ergreifen. 89 Prozent der befragten Betriebe kennen bereits ihr Potenzial für solche Maßnahmen. Im Zuge der Novellierung soll dies nur noch Betriebe betreffen, die eine Industrieanlage mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieinput von mehr als 8 MWh pro Stunde planen oder die erheblich modernisieren möchten.
Industrieunternehmen reagieren differenziert auf die Vermeidung und Nutzung von Abwärme (n= 405).
(Bild: EEP, Universität Stuttgart)
Dies hätte zur Folge, dass nur noch 5 Prozent statt 51 Prozent der befragten Unternehmen Maßnahmen umsetzen müssten. Aktuell sollen Industrieunternehmen Abwärme vermeiden oder nutzen. Mit der Novellierung würde nur noch die technisch vermeidbare Abwärme betrachtet werden und Betriebe müssten hierfür eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen (12 Prozent statt zuvor 32 Prozent im Winter 2023).
Insgesamt begegnen die befragten Unternehmen dem Thema Abwärme mit unterschiedlichen Technologien. Für mehr als 70 Prozent der befragten Betriebe haben sich die Wärmerückgewinnung, Dämmung und Isolierung bewährt. Ungefähr ein Drittel der Unternehmen setzt entweder Wärmepumpen, Absorptionskältemaschinen oder Kraft-Wärme-Kopplung ein.
Energieeffizienzgesetz bleibt einer der wichtigsten Treiber
Auf Basis des geltenden EnEfG scheinen sich die Unternehmen also systematisch mit den Themen Abwärme sowie Energie- und Umweltmanagement auseinanderzusetzen. Der Anteil der Investitionen in Energieeffizienz-Maßnahmen bezogen auf die Gesamtinvestitionen steigt.
Stand: 08.12.2025
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Mit Blick auf die Amortisierung dieser Investitionen zeigt sich aber ein neuer Trend. Aktuell bevorzugen Unternehmen für Investitionen eine durchschnittliche Amortisationsdauer von maximal drei Jahren. Die Akzeptanz für längerfristige Investitionen ist im Vergleich zur Wintererhebung 2023 von 25 Prozent auf 2 Prozent gesunken. Gleichzeitig wird das EnEfG, das teilweise größere Investitionen einfordert, zunehmend in Frage gestellt. „Immer mehr deutsche Industrieunternehmen fordern die Abschaffung des Energieeffizienzgesetzes. Doch die Politik sollte daran festhalten. Denn es ist eines der wichtigsten Treiber, damit sich Betriebe mit dem Thema Energieeffizienz auseinandersetzen“, betont Sauer.
Zum Energieeffizienz-Index der deutschen Industrie
Das Institut für Energieeffizienz in der Produktion (EEP) der Universität Stuttgart erhebt seit 2013 halbjährlich aktuelle und geplante Aktivitäten der deutschen Industrie zur Energieeffizienz.
Der Energieeffizienzindex (EEI) wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA und dem TÜV Rheinland sowie weiteren Partnern erstellt. Die Sonderfragen in der Wintererhebung 2025 adressierten die externen Einflussfaktoren auf Energieeffizienz-Bemühungen, langfristige und strategische Zielsetzungen sowie die Relevanz von Energieflexibilität.
Insgesamt 854 Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben im Erhebungszeitraum vom 09. März bis zum 30. April 2026 an der Umfrage teilgenommen. Im Fokus standen die Fragen:
Betreibt Ihr Unternehmen ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem?
Wird die Vermeidung und Nutzung von Abwärme in Ihrem Unternehmen verfolgt?
Sind ausreichende interne Kapazitäten und Kompetenzen in Ihrem Unternehmen vorhanden?
Welche Beweggründe haben in Ihrem Unternehmen zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems und zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme geführt?