Steuern Tausende Steuersünder stehen mit einem Bein im Knast

Redakteur: Jürgen Schreier

Der Bundesgerichtshof hat die Strafen für Steuerhinterziehung drastisch verschärft. Bei hinterzogenen Millionenbeträgen müssen Steuersünder künftig in aller Regel hinter Gitter. Eine Aussetzung der Strafe bei Bewährung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Damit stehen zigtausende Deutsche, die ihr Geld illegal im Ausland geparkt haben, näher am Gefängnis.Johannes Fiala und Hans-Lothar Merten

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Das gilt vor allem auch für jene, die ihr Vermögen in aus steuerlicher Sicht fehlerhafte Stiftungskonstruktionen oder Lebensversicherungsmäntel mit Wertpapierdepots eingebracht haben. Schätzungen zu Folge sollen sich rund 500 Milliarden Euro „steuerneutrales“ Geld im In- und Ausland befinden. Verschwindet Vermögen im Ausland, und kann der Steuerpflichtige den Verbleib nicht belegen, so kann das Finanzamt (fiktive) Kapitaleinkünfte hinzuschätzen (FG Saarland, Az. 1 K 1391/03). Mehr noch: Finden sich in den Steuerunterlagen Hinweise auf andere Straftaten, zum Beispiel Bestechung, Betrug, Urkundenfälschung, muss der Betriebsprüfer seine Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft melden.

Informationsquellen der Steuerfahndung

Denunziation, Neid und Streit sind Ursachen für die – auch anonyme – Weitergabe diskreter Informationen: Dies geschieht durch Nachbarn und geschäftliche Mitbewerber, aber auch die Trennung einer privaten oder beruflichen Partnerschaft führen zur Einleitung von Verfahren. Nicht zu vergessen Mitarbeiter, die sich ungerecht behandelt fühlen. Statt vor’s Arbeitsgericht gehen manche lieber gleich zur Kripo. Dazu kommen Hinweise anderer Behörden und von Gerichten an die Fahnder. Im Rahmen von Vorfeldermittlungen kann es zu Sammelauskunftsersuchen an Banken kommen, oder etwa zur Ermittlung von Eigentümern über Yacht- und Luxusimmobilienmakler.

Steuerschätzungen bei Auslandsbeziehungen

Gerade bei Auslandssachverhalten bestehen erhöhte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten, beispielsweise bei Unterhalts- oder Provisionszahlungen ins Ausland, sowie Zahlungen an Domizilgesellschaften. Wird dagegen verstoßen, kann das Finanzamt die Steuerlast durch Schätzung erhöhen. Hinzu kommen Meldepflichten bei Auslandsbeziehungen, insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen und neuerdings auch bei Versicherungen.

Dazu kommt seit 2005 der automatische Datenaustausch mit anderen EU-Staaten, sowie der zuvor eingeführte automatische Abruf von Kontostammdaten: Damit wurde 2004 das Bankgeheimnis in Deutschland abgeschafft. Glücksfälle für den Fiskus sind Pkw-Kontrollen im Inland, bei denen Zoll bzw. Bundespolizei Bank- oder Versicherungsunterlagen aus dem Ausland auffinden. Nicht zu vergessen Hinweise von der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehung (IZA). Sie informiert die Finanzbehörden über aktuelle, grenzüberschreitende Entwicklungen. Besonderes Augenmerk richtet die IZA dabei auf Briefkasten- und Domizilgesellschaften, Steueroasen und Anlagen in geschlossenen Auslandsfonds.

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