Unternehmenswert Transparenz ist bei einer Unternehmensbewertung oberstes Gebot

Autor / Redakteur: Jan Pörschmann / Peter Steinmüller

Vor allem Uneinigkeiten über den Wert des Unternehmens und die Zahlung des Preises gestalten eine Unternehmensbewertung in vielen Fällen sehr zäh. Deshalb sollte ein solches Verfahren immer transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar erfolgen.

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Eine Unternehmensbewertung erfolgt aus vielen unterschiedlichen Anlässen: Neben den fast 1600 Unternehmenstransaktionen mit deutscher Beteiligung im vergangenen Jahr sind Erbauseinandersetzungen und Scheidungen häufige Anlässe für Unternehmensbewertungen.

Unternehmensbewertung und Unternehmenswert sind nicht dasselbe

Zunächst ist klarzustellen, dass Unternehmensbewertung und Unternehmenswert nicht ein und dasselbe sind. Vereinfacht gesagt ist die Unternehmensbewertung die Wertvorstellung des Inhabers oder des Verkäufers, wohingegen der Unternehmenswert für den in der Praxis realisierten Kaufpreis steht. Der Anlass der Unternehmensbewertung hat einen maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis.

Der Unternehmensbewerter muss daher eine Reihe von Fragen stellen, um eine adäquate Bewertungslogik auszuwählen: Geht es um den Kauf von Minderheits- oder Mehrheitsanteilen? Werden Anteile von einem Gesellschafter oder Aktionär verkauft oder wird eine Kapitalerhöhung durchgeführt? Ist der Käufer ein Finanzinvestor oder ein Stratege? Liegen steuerliche oder rechtliche Anlässe wie Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder Abspaltungen vor?

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