Maschinenrichtlinie Acht Schritte zum CE-Kennzeichen gemäß neuer Maschinenrichtlinie

Autor / Redakteur: Carsten Gregorius / Dipl.-Ing. (FH) Monika Zwettler

Ob Maschinenhersteller oder Anlagenbetreiber – wer jetzt eine Anlage plant, sollte trotz verlängerter Vermutungswirkung schon nach der neuen Maschinenrichtlinie arbeiten. Unterstützung dabei bietet eine Software, die nach erfolgreicher Prüfung die Konformität für das CE-Kennzeichen freigibt.

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Ausgehend von der Zielsetzung, Handelshemmnisse abzubauen und so in Europa einen freien Binnenmarkt zu ermöglichen, hat bereits die erste, seit dem 1. Januar 1995 gültige Maschinenrichtlinie 98/37/EG einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit beschrieben. Weil Sicherheit aber auch einem stetigen Wandel hinsichtlich der Anforderungen und der Möglichkeiten unterliegt, wurde die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erarbeitet.

Neue Maschinenrichtlinie erfordert viele Anpassungen im Detail

Seit dem 29. Dezember 2009 für den Anwender verbindlich, bringt sie zwar keine grundlegenden Änderungen mit sich – im Detail ist jedoch eine Vielzahl von Anpassungen, vor allem beim Konformitätsbewertungssystem, zu beachten. Diese zu beherrschen, ist eine der Aufgaben des CE-Engineering-Tools Safexpert 7.0: Vorgehensweise und Dokumentation in der neuen Version entsprechen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Mit Hilfe der Sicherheitssoftware sind sowohl Maschinenhersteller als auch Anlagenbetreiber in puncto neue Maschinenrichtlinie gleichermaßen auf der sicheren Seite. Die Software begleitet sie durch den gesamten Konformitätsprozess bis zum CE-Zeichen.

Dabei werden alle relevanten rechtlichen Vorgaben berücksichtigt und eingehalten. Die neue Maschinenrichtlinie ist im Volltext hinterlegt und verlinkt. Der Norm-Manager bietet zusätzlich kontinuierliche Informationen über die aktuelle Normenlage – Änderungen und davon betroffene Projekte werden per Klick angezeigt. So wird der Anwender dabei unterstützt, immer einen normkonformen Prozess zu haben.

Software führt CE-Verantwortlichen durch die Maschinenrichtlinie-Konfomitätsbewertung

Kontinuierlich verbessert und mit Hilfe der Anwender konsequent weiterentwickelt, ist die Sicherheitssoftware nun auch an die Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie angepasst worden. Safexpert 7.0 führt den Konstrukteur oder CE-Verantwortlichen in acht Schritten durch die Konformitätsbewertung.

Im ersten Schritt müssen das Produkt im Sinne der Maschinenrichtlinie eingestuft und Gefährdungen identifiziert werden. Dabei berücksichtigt die Software alle Neuerungen, unter anderem die Erweiterung des Anwendungsbereiches um Produkte wie Ketten, Seile und Gurte.

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