Gelegtes Handwerk

Aurubis-Betrüger erwarten teils lange Haftstrafen

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Ohne Aurubis knickte das Betrügerergebnis ein

Auch in puncto Gewinnmargen der Unternehmen der beiden Angeklagten, die teilweise über 200 Prozent lagen, kann wohl etwas nicht stimmen. Es liege der Verdacht nahe, dass sie nicht legal erwirtschaftet wurden, sondern eben mithilfe von manipulierter Ware. Vergleichbare Unternehmen erwirtschafteten nämlich viel weniger. Und ohne den Abnehmer Aurubis sei das Ergebnis der beiden Lieferfirmen sozusagen eingebrochen. Die Angeklagten hatten sich laut Gericht mehrmals im Raum Osnabrück getroffen. Dabei habe der Vater dem Materialprüfer als Gegenleistung für seine Taten insgesamt über 100.000 Euro und zwei Goldbarren gegeben. Aufgezeichnete Telefonate belegten, dass sie den Betrug geplant und ausgeführt haben. Aufgeflogen war die Betrugsmasche erst, als auf dem Konto des 64-Jährigen ungewöhnliche Bewegungen registriert wurden und die Bank den Verdacht auf Geldwäsche weiterleitete. Trotz allem glaubt die Verteidigung, dass das Landgericht Neuland betreten hat und deshalb über das Ziel hinausgeschossen ist. Man will – zumindest, was den 64-jährigen Schrotthändler angeht – in Revision gehen.

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