Exporte sind das Rückgrat des Maschinen- und Anlagenbaus, so der VDMA. Angesichts der derzeitigen Weltwirtschaft freue es, dass die Lieferungen von „Dual Use“-Gütern deutlich leichter werden sollen.
Ab 1. September müssen Unternehmen für den Export ausgewählter „Dual Use“-Güter beim BAFA keine Einzelgenehmigungen mehr beantragen. VDMA-Präsident Karl Haeusgen kommentiert: „Das befreit das Amt auf einen Schlag von etwa 1.000 unkritischen Anträgen.“
(Bild: VDMA)
Bei den sogenannten „Dual Use“-Gütern handelt es sich um Produkte, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, erklärt der VDMA. Deshalb muss ihr Export zunächst vom Bundesausfuhramt (BAFA) genehmigt werden. Ab dem 1. September 2023 wird es aber für einige Abnehmerländer neue nationale Allgemeingenehmigungen geben. Das heißt genauer, dass die Unternehmen für den Export ausgewählter „Dual Use“-Güter beim BAFA keine Einzelgenehmigungen mehr beantragen müssen, wie die Frankfurter Experten erklären.
Antragsstau bei „Dual Use“-Gütern löst sich auf
„Mit dieser Maßnahme wird das Amt auf einen Schlag um bis zu 1.000 unkritische Anträge entlastet. Die Beamten können sich so auf die echten Exportkontrollfälle konzentrieren“, sagt VDMA-Präsident Karl Haeusgen. Deshalb gelten diese neuen Allgemeingenehmigungen als wichtige Maßnahmen für den mittelständischen Maschinen- und Anlagenbau. „Positiv ist insbesondere, dass nun auch Exporte in Länder wie Südkorea, Singapur, Chile, Uruguay, Mexiko und Argentinien beschleunigt werden“, informiert der VDMA-Präsidient. Der Verein machte sich schon seit längerem für eine solche Ausweitung der Allgemeingenehmigungen stark. Nun hat es offensichtlich ein Einsehen seitens der Politik gegeben.
Die Erleichterungen werden dem BAFA helfen, den im Jahr 2022 aufgelaufenen Antragsstau bei „Dual Use“-Gütern abzubauen, prognostiziert Haeusgen. Und laut VDMA-Umfrage vom Frühjahr 2023 lagen die Laufzeiten der noch nicht entschiedenen Fälle zu über 50 Prozent bei mehr als 9 Monaten. „Wir hoffen, dass ab Anfang 2024 wieder die guten Bearbeitungszeiten erreicht werden, die vor dem Ukrainekrieg üblich waren“, so Haeusgen.
VDMA unterstützt Mitglieder bei der Abwicklung
Die Entspannung werde aber nur kommen, wenn die Unternehmen ihren Teil dazu beitragen. „Das Amt darf jetzt nicht mit Fragen zu den Allgemeingenehmigungen überschwemmt werden, das muss die Wirtschaft selbst regeln“, empfiehlt der VDMA-Präsident. Das bedeutet konkret, dass die Unternehmen die Genehmigungstexte analysieren, ihre Anwendbarkeit für eigene Fälle prüfen und gegebenenfalls laufende BAFA-Anträge stornieren müssen. Der VDMA bietet seinen Mitgliedsfirmen dafür seine Hilfe an. „Wir werden alles dafür tun, dass unsere Mitglieder bis zum 1. September ein Maximum an allgemeingenehmigten Fällen identifiziert und aus dem BAFA-Antragsstau herausgezogen haben“, merkt der Kollege Ulrich Ackermann, Leiter VDMA-Außenwirtschaft, dazu an.
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Stand vom 15.04.2021
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