Der Wirtschaftsflügel der CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken. Es soll ihn nur noch in bestimmten Fällen geben. Das stößt auf breite Kritik ...
Hängen sogenannte Lifestyle-Teilzeitbeschäftigen wirklich vor allem faul in der Gegend herum, obwohl sie für die Teilzeit eigentlich respektable Gründe angeführt haben? Das vermutet jedenfalls ein Teil der CDU, der nun auch dagegen eingreifen will. Das stößt auf harsche Kritik ...
(Bild: Die Chillingers)
Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit erlaubt es derzeit Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Bei vorübergehender Teilzeit kehren sie dann automatisch zur vorherigen Stundenzahl zurück. Arbeitgeber können den Antrag derzeit nur aus gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Ein Teil der CDU ist nun aber dafür, dass es eine Teilzeit bei der Beschäftigung nur noch bei Ausnahmen geben soll. Dazu zählt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) etewa die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung. Das geht jedenfalls aus einem Antrag der MIT an den CDU-Bundesparteitag im Februar hervor, über den zunächst das Magazin Stern berichtete, wie die dpa sagt. Der Antrag trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Die MIT begründet ihren Antrag damit, dass die Teilzeitquote in Deutschland einen Rekord erreicht hat (rund 40 Prozent im letzten Jahr!), während gleichzeitig die gesamte Wirtschaft vom Fachkräftemangel gepiesackt wird. Das Ansinnen sehe auch noch vor, dass Teilzeitkräfte nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten. Die Solidargemeinschaft dürfe eben nicht die sogenannte Work Life Balance von Aufstockern finanzieren.Widerspruch hagelte danach nicht nur aus der Opposition, sondern auch vom Koalitionspartner SPD und sogar aus anderen Bereichen der CDU selbst.
Einschränkung der Teilzeit könnten nach hinten losgehen ...
Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, warnte daraufhin, dass eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit vielen Unternehmen und sogar der deutschen Wirtschaft insgesamt großen Schaden zufügen könnte. Denn er erwartet, dass die Beschäftigung dann eher zurückgeht, wobei sich der Fachkräftemangel noch verschärft. Trotz der hohen Teilzeitquote hätten die Experten des Instituts nicht registriert, dass das Arbeitsleistung insgesamt gesunken sei, denn Teilzeitbeschäftigte arbeiten demnach heute mehr Stunden als früher, was zuletzt im Durchschnitt 18 Wochenstunden bedeutete. Und in seltener Einigkeit mit der FDP äußerte sich auch der DGB im Land. Dort ist man der Meinung, dass der Vorschlag am Ende nur dazu führen wird, dass weniger Frauen erwerbstätig sind. Das gehe arbeitsmarktpolitisch völlig am Ziel vorbei, es sei denn, man wolle Frauen, die Fürsorgearbeit leisteten, komplett aus den Jobs raus halten. Hinzu komme, dass viele Betroffene überhaupt nicht freiwillig in Teilzeit sind, sondern weil private Entwicklungen sie dazu zwinge. Und außerdem scheiterten die Vollzeit-Willigen auch noch oft an unzuverlässigen Öffnungszeiten von Kitas und Schulen.
Die Kritik zur Verschärfung der Teilzeitregeln sieht so aus ...
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sprach sich im Handelsblatt auch gegen das, wörtlich – Schleifen einst hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte – aus. Für mehr Wachstum müsse Deutschland stattdessen mehr in Qualifizierung, Forschung und Entwicklung investieren. Und der CDU-Sozialflügel kritisierte, dass der Wirtschaftsflügel sozusagen das Pferd von der falschen Seite aufzäumen will. „Ich würde mir auch zwar wünschen, dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln“, so Dennis Radtke, der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, „doch dafür müssen wir die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern.“ Die Grünen mokieren sich darüber, dass der Begriff Lifestyle-Teilzeit ein falsches Bild der Realität darüber erzeugen könnte, wie es Frauen und älteren Menschen tatsächlich hier geht. Für die Linke ist das Ganze wieder nur eine nächste Attacke gegen hart arbeitende Menschen und besonders gegen Frauen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund mutmaßt, dass der Vorschlag, was die Gleichstellung angeht, zurück in die Steinzeit führen würde. Für den CDU-Mann Gordon Schnieder ist der Vorstoß eine Schapsidee, die auch noch zur Unzeit kommt. Für ihn wäre es wichtiger, den Menschen es wieder schmackhafter zu machen, Vollzeit zu arbeiten. Auch der Arbeitsmarktexperte Stefan Sell, Professor an der Hochschule Koblenz bezweifelt übrigens, dass es wirklich eine ausschlaggebende Zahl an Lifestyle-Teilzeit-Personen gibt.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.