Zoll-Entscheidungen EU verschärft Zölle gegen Billigstahl, knickt vor Trump aber ein

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Die EU will seine Stahlhersteller besser gegen Billigimporte schützen. Gleichzeitig soll der umstrittenen Zolldeal mit den USA umgesetzt werden ...

Trump-Drohungen ziehen also doch! Die EU hat jetzt zum Thema Zölle einiges entschieden. So werden die Stahlimporte von Billiganbietern pro Jahr halbiert, aber gleichzeitig schont man die USA in Sachen Industriegüter und Agrarprodukte ...(Bild:  Flaggiston)
Trump-Drohungen ziehen also doch! Die EU hat jetzt zum Thema Zölle einiges entschieden. So werden die Stahlimporte von Billiganbietern pro Jahr halbiert, aber gleichzeitig schont man die USA in Sachen Industriegüter und Agrarprodukte ...
(Bild: Flaggiston)

Das Europäische Parlament verschärft die Regeln für Stahlimporte zum Schutz der Stahlindustrie vor billiger Konkurrenz aus Ländern wie China, Indien und der Türkei, heißt es jetzt. Der Mehrheitsbeschluss soll sichern, dass deutlich weniger Stahl zollfrei in die EU eingeführt werden darf. Die Menge soll auf 18,3 Millionen Tonnen Stahl pro Jahr begrenzt werden, was etwa die Hälfte der bisher erlaubten Menge sei. Darüber hinausgehende Importe werden demnach mit einem doppelt so hohen Strafzoll als bisher belegt werden, was dann 50 Prozent bedeuten würde. Die Neuregelung war zuvor mit den Mitgliedstaaten ausgehandelt worden. Nun folgte mit der Abstimmung die formale Annahme des Kompromisses. Es gehe auch darum, Arbeitsplätze zu sichern. Die noch geltenden Regeln laufen am 30. Juni ab.

Aber keine Zölle mehr auf US-Industriegüter

Völlig anders reagierte die EU jetzt unter dem Eindruck der jüngsten Drohungen von US-Präsident Donald Trump. Deshalb verständigten sich Vertreter der Regierungen und des Europäischen Parlaments jetzt darauf, Zölle auf US-Industriegüter ganz abzuschaffen und US-Meeresfrüchten sowie Agrarprodukten einen besseren Marktzugang zu gewähren. Ein Sicherheitsnetz soll laut EU aber dafür sorgen, dass die Vorteile nur dann gelten, wenn auch die USA ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen vollständig umsetzen. Konkret ist unter anderem auch vorgesehen, dass die EU-Zollzugeständnisse bei Verstößen der USA gegen Absprachen wieder ausgesetzt werden können. Dies könnten etwa erneute Zollerhöhungen sein. Zudem soll ein festes Ablaufdatum festgelegt werden. Die EU-Kommission muss dann alle drei Monate über die Handelsentwicklung berichten. Sechs Monate vor Ablauf der Zollvorteile müsse die Kommission darüber hinaus eine umfassende Bewertung vorlegen. Zum Stichtag (31.12.2029) sollen die Auswirkungen auf Europas Wirtschaft überprüft werden. Sollte sich dann zeigen, dass europäische Unternehmen geschädigt werden oder neue Ungleichgewichte entstehen, wird somit automatisch die Notbremse gezogen – man wird ja sehen!

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