Job to Job – einfach ausprobieren Ein neuer Job kann jetzt einfach mal probehalber ausgetestet werden

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Per neu eingeführter „Job to Job“-Erprobung, für die das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf von Bärbel Bas (SPD) nun grünes Licht gegeben hat, können Beschäftigte einen neuen Job mal einfach austesten.

Ein Stellenabbau prägt das Bild der Industrielandschaft. Damit gefährdete Mitarbeiter leichter einen neuen Job finden, hat die Politik beschlossen, dass sie mehrere Wochen probehalber bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber zum Test arbeiten dürfen – trotz bestehendem Arbeitsvertrag.(Bild:  G. Steinert)
Ein Stellenabbau prägt das Bild der Industrielandschaft. Damit gefährdete Mitarbeiter leichter einen neuen Job finden, hat die Politik beschlossen, dass sie mehrere Wochen probehalber bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber zum Test arbeiten dürfen – trotz bestehendem Arbeitsvertrag.
(Bild: G. Steinert)

Beschäftigte sollen künftig leichter eine neue Stelle ausprobieren können, ohne beim alten Arbeitgeber kündigen und beim neuen zusagen zu müssen. Eingeführt werden soll dafür eine „Job to Job“-Erprobung – auch „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ genannt. Die Erklärung von Bärbel Bas: „Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden.“ Und die Wirtschaftskrise in Deutschland geht bekanntlich seit Längerem mit teilweise erheblichem Stellenabbau einher. Und so soll das Ganze funktionieren: Die betreffenden Personen sollen bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber für bis zu vier Wochen frühzeitig eine Tätigkeit unbürokratisch ausprobieren können – in bestimmten Fällen sogar sechs Wochen lang. Hier ein vom Ministerium ausgedachtes Beispiel: Miriam (34) arbeitet seit zehn Jahren als Mechatronikerin im Braunkohletagebau. Weil aber ihr Job in der Krisenbranche binnen zwei Jahren wegfallen soll, absolviert sie nach Absprache mit ihrem Chef und einer Beratung durch die zuständige Arbeitsagentur vier Probewochen bei einem Unternehmen für Solaranlagen und Windparks. Man lernt sich kennen und findet so heraus, wo Miriam gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf hat, mit Perspektive für einen neuen Job. Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

Arbeitslosengeld ohne Anwesenheitspflicht

Entlastungen für Unternehmen beim Arbeitsschutz sollen deshalb dazukommen. So sollen wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen können. Und wer übrigens Arbeitslosengeld bekommt, soll künftig auch nicht mehr für mögliche Post vom Amt an seiner Briefpostadresse anwesend sein müssen. Nach dem Gesetzentwurf soll sich die Agentur für Arbeit – anders als heute – eben digital und nicht mehr per Brief melden. Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß, so die Begründung. Das SGB-III-Änderungsgesetz ist Teil einer Reihe geplanter schwarz-roter Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, sowie für Unternehmen, heißt es. Nach dem Willen der Regierung soll es bis Ende November das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bei der Antragstellung soll digital first zur Regel werden. Der alte Weg soll aber möglich bleiben. Die Agenturen sollen auch generell per Video erreichbar werden. Die Grundsicherung (Bürgergeld) wird in aber in einem anderen Gesetzbuch (SGB II) geregelt, weshalb die neuen Pläne dafür nicht gelten.

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