Produktpiraterie Kärcher gewinnt in China Prozess gegen Plagiator

Redakteur: Claudia Otto

Die Alfred Kärcher GmbH & Co. KG hat ihren Prozess gegen das chinesische Unternehmen Wenzhou Haibao wegen unlauteren Wettbewerbs gewonnen. Der Reinigungsspezialist ist damit eine der ersten deutschen Firmen, die mit einer solchen Klage in China erfolgreich ist.

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Auf den ersten Blick kaum ein Unterschied: Kärcher Hochdruckreiniger HD 6/15 C (rechts) und Plagiat der chinesischen Firma Wenzhou Haibao.
Auf den ersten Blick kaum ein Unterschied: Kärcher Hochdruckreiniger HD 6/15 C (rechts) und Plagiat der chinesischen Firma Wenzhou Haibao.
(Bild: Kärcher)

Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung am Bezirksgericht in Guangzhou (Kanton) waren Designkopien von gewerblichen Hochdruckreinigern der Kärcher Kompaktklasse. Laut Urteil des Gerichts darf der Produktpirat das Gerät nicht weiter herstellen und muss eine Kompensationszahlung an das schwäbische Familienunternehmen leisten.

„Unser Vertrauen in die chinesischen Gerichte und Behörden hat sich ausnahmslos bestätigt“, sagt Hartmut Jenner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Kärcher Gruppe. „Sie haben unser geistiges Eigentum in vollem Umfang geschützt. Besonders freut mich, dass alle Modelle der Reihe von offizieller Stelle als sogenannte 'Bekannte Produkte' anerkannt wurden; das erleichtert künftig die Wahrung unserer Rechte.“

Nicht der erste Plagiatfall für Kärcher

Das schwäbische Familienunternehmen vertreibt unter anderem seine unbeheizten Hochdruckreiniger HD 5/11, HD 6/15 und HD 7/18 seit 2005 auf dem chinesischen Markt. Vor dreieinhalb Jahren waren die ersten Haibao-Versionen mit nahezu identischem Erscheinungsbild aufgetaucht.

Bereits im Juni 2011 musste Haibao einen Rückschlag hinnehmen, als auf Initiative von Kärcher ein im Jahr 2009 angemeldetes Geschmacksmuster, das dem HD 6/15 C exakt nachempfunden war, für nichtig erklärt wurde. Es konnte nachgewiesen werden, dass der HD 6/15 C schon vor der Geschmacksmusteranmeldung durch Haibao in China und weltweit verkauft worden war. Auch die Einsprüche Haibaos vor dem Beijing Intermediate Court und dem Beijing Higher Court waren erfolglos: Das Geschmacksmuster blieb ungültig.

Kärcher kündigt konsequentes Vorgehen gegen Schutzrechtsverletzer an

Haibao ist nicht das einzige Unternehmen, gegen das Kärcher in China konsequent agiert. Gerichtsprozesse und Verwaltungsverfahren laufen auch gegen verschiedene andere Hersteller von Fensterreinigern und Staubsaugern sowie gegen einzelne Personen, die versuchen, die geschützte Marke in China für andere Klassen anzumelden oder ähnlich lautende Trademarks zu registrieren. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie konsequent und erfolgreich die Volksrepublik China inzwischen gegen die Verletzung des geistigen Eigentums von Unternehmen vorgeht.

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