Energieeffizienz Leistungskurvenausgleich senkt Stromkosten einer Industrieanlage

Autor / Redakteur: Ralf Tanneberger / Dipl.-Ing. (FH) Reinhold Schäfer

Mit einer Parallel-Differenzstrom-Regelung ist es möglich, die Netzbetreiber in den Starklastzeiten zu entlasten und den Strombedarf zu vergleichmäßigen. Damit können die stromintensiven Zeiten der Netznutzer mit den Versorgungsunternehmen abgestimmt werden und in den Industriebetrieben lassen sich die Nutzungszeiten erhöhen.

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Sondervertragskunden im Versorgungsbereich prägen durch ihr Abnahmeverhalten oft maßgeblich das Bezugsprofil des örtlichen Versorgers. Bislang wurde mit zwei Maßnahmen einem zu hohen Verbrauch, der zu Mehrkosten führt, entgegengewirkt: Zum einen wurden Starklastzeiten im Tagesverlauf definiert, in denen der Leistungsbezug drastisch eingeschränkt werden muss. Zum anderen gab es eine Nachtmehrleistungsregelung, die den Tagesbezug ebenfalls drastisch einschränkte.

Mehrleistungsbezug in lastschwachen Zeiten ohne Mehrkosten

Bei der Nachtmehrleistungsregelung wird ein genereller Mehrbezug an elektrischer Leistung in den lastschwachen Zeiten vereinbart. Vornehmlich in den Nachtstunden wird dem energieverbrauchenden Unternehmen ohne Berechnung von Mehrkosten erlaubt, ein höheres elektrisches Maximum zu beziehen als in den Tagstunden.

Der Vorteil für den Energieversorger liegt auf der Hand: Strom, der in den Nachtstunden ohnehin meist im Überschuss zur Verfügung steht, wird in bedeutenden Mengen verkauft, die Leitungsnetze, die nachts kaum nennenswert belastet sind, können mit dieser Nachtmehrleistungsregelung fast bedenkenlos belastet werden.

Demgegenüber stehen jetzt natürlich erhöhte Personalkosten und Schichtzuschläge für Nachtarbeit sowie zum Beispiel in Gießereien nötige Warmhaltekapazitäten, um das energieintensiv aufgeschmolzene Material am Tage vergießen zu können. Investitionen von bis zu 1 Mio. Euro sind dabei keine Seltenheit. Diese starre Verbrauchsreglementierung ist sehr unflexibel und an die bereits genannten Bedingungen geknüpft.

Dynamischer Leistungsausgleich verbessert Starklastzeitenregelung

Der dynamische Leistungskurvenausgleich neutralisiert bei kooperativer Zusammenarbeit zwischen Versorger (Stadtwerke) und dem Verbraucher (Gießerei) einen Großteil der Nachteile der Starklastzeitenregelung (prophylaktische tägliche Absenkung in starren Zeiten, zum Beispiel täglich von 8 bis 9 Uhr, und der Nachtmehrleistungsregelung (mehr elektrische Leistung und Arbeit nur nachts) und erhöht damit die betriebliche und technische Akzeptanz deutlich.

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