Energieeffizienz Neue Effizienzklassen für Elektromotoren haben einschneidende Konsequenzen

Autor / Redakteur: Martin Linkemann / Dipl.-Ing. (FH) Reinhold Schäfer

Die Einführung neuer Effizienzklassen hat Auswirkungen auf den Einsatz von Drehstrom-Asynchronmotoren in Handwerk und Produktion. Bereits ab Juni 2011 dürfen nur noch der neuen Effizienzklasse IE2 entsprechende Motoren in den Verkehr gebracht werden. Diese reduzieren auch erheblich die Energiekosten.

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Viele Energieeinsparungsverordnungen sind nationale Umsetzungen der bereits 1997 von den Vereinten Nationen im sogenannten Kyoto-Protokoll beschlossenen Maßnahmen zur weltweiten Reduktion von Treibhausgasen. Eine dieser Maßnahmen in der EU ist die Richtlinie für Energieverbraucher, die EG-Richtlinie 2005/32/EG Ecodesign of Energy using Products (EuP), welche schon im August 2006 in Kraft getreten ist.

Neues Gesetz führt Effizienzklassen für Drehstrom-Asynchronmotoren ein

Ihre nationale Umsetzung in Deutschland findet diese Richtlinie im „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG)“. Was für den Endverbraucher die sogenannte „Glühlampen-Verordnung“ ist, die bis 2012 das Verschwinden traditioneller Glühlampen aus den Händlerregalen bewirken soll, ist für Produktion und Handwerk die verbindliche Einführung neuer Effizienzklassen für Drehstrom-Asynchronmotoren.

Während die Existenz der „Glühlampen-Verordnung“ spätestens Anfang September mit dem Verschwinden der 100-W-Lampe aus den Kaufhausregalen registriert werden musste, haben Industrie und Handwerk die neuen Effizienzklassen für Drehstrom-Asynchronmotoren noch längst nicht zur Kenntnis genommen.

Betrieben müssen bei Drehstrom-Asynchronmotoren dringend Energieeffizienz erhöhen

Für Engelbert Rataj, Geschäftsführer der Recklinghäuser Elektro-Maschinen-Zentrale EMZ, Grund genug, jetzt selbst die Informationsinitiative zu ergreifen: „Wir sitzen hier auf einer tickenden Zeitbombe, da schon heute beispielsweise für Rühr-, Säge-, Lüftungsanlagen, Pumpenserien oder Werkstattausrüstungen Elektromotoren eingesetzt werden, die wir teilweise schon ab Juni 2011 nicht mehr ausliefern dürfen.“

Den Herstellern und Nutzern solcher Anlagen bleiben somit drei Alternativen:

  • Die von vielen Glühlampenverwendern bevorzugte „Hamsteralternative“, bei der man sich mit der aktuellen Motorengeneration bevorratet, für die auch künftig Bestandsschutz besteht.
  • Die kostspielige „Anpassungsalternative“, bei der bereits produzierte Anlagen künftig nachträglich so modifiziert werden, dass auch neue Motorengenerationen anschließbar werden – soweit dies überhaupt möglich ist.
  • Oder die vom Gesetzgeber gewollte „Umstiegsalternative“, die ab sofort die neue und effizientere Motorengeneration in den Produktionslinien einsetzt.

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