Steuergestaltung Steuerschnäppchen kann sehr schnell teuer werden

Autor / Redakteur: Uwe Dörnbrack und Dr. Johannes Fiala / Stéphane Itasse

Ein Steuersparmodell für Deutsche soll der britische Status des „resident non domiciled“ sein. Der Wegzug aus Deutschland, verbunden mit diesem britischen „Steuer-Trick“ soll Unternehmern, die ihre Firma im Alter versilbern wollen, einen nahezu steuerfreien Genuss des Verkaufsgewinns ermöglichen. Doch was ist nun wirklich dran, an dem Steuersparmodell, das immer wieder im Internet beworben wird?

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In Großbritannien besteht die Besonderheit, dass es neben dem Status des unbeschränkt Steuerpflichtigen und dem des beschränkt Steuerpflichtigen zusätzlich die Möglichkeit gibt sich als Nichtengländer ohne britische Vorfahren als sogenannter „resident non domiciled“ erfassen zu lassen.

Großbritannien besteuert nur Inlandseinkünfte

Folge dieses Status ist, dass Großbritannien nur diejenigen Einkünfte des Steuerpflichtigen besteuert, die aus Großbritannien stammen. Gelingt es jetzt Einkünfte nicht in Großbritannien anfallen zu lassen und im Idealfall keine oder eine nur sehr geringe Besteuerung dieser Einkünfte am Ort ihrer Entstehung oder an anderen Orten zu erzielen, ist das Steuersparmodell perfekt.

Dieses Leitbild vor Augen stellt sich nun aus deutscher Sicht die Frage, ob ein derartiges Modell steuersparend instrumentalisiert werden kann.

Keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Der deutsche Fiskus besteuert unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem so genannten Welteinkommen, also grundsätzlich mit Allem was sie erwirtschaften. Soweit Einkünfte im Ausland anfallen gibt es mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die regeln, wie eine mögliche Besteuerungskonkurrenz zwischen Deutschland und dem Land, in dem die Einkünfte erzielt werden gelöst werden. Auch ohne Doppelbesteuerungsabkommen rechnet Deutschland jedenfalls eine im Ausland zu zahlende Steuer auf derartige Einkünfte auf die anfallende deutsche Einkommensteuer an.

Daraus ergibt sich, dass das Modell des „resident non domiciled“ nur dann charmant ist, wenn es der Steuerpflichtige schafft in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Gelingt das nicht, verbessert er sich steuerlich gegenüber seiner vorherigen Situation nicht.

Kein Wohnsitz und keinen Aufenthalt mehr in Deutschland

Hier stellt sich dem Sparfuchs also gleich die erste große Hürde in den Weg. Unbeschränkt Steuerpflichtig ist, wer Wohnsitz oder auch ständigen Aufenthalt in Deutschland hat. Der Wohnsitz ist gegeben, wenn eine Wohnung zur eigenen Verfügung vorgehalten oder genutzt wird.

Auf eine polizeiliche An- oder Abmeldung kommt es nicht an. Entscheidend ist, dass tatsächlich Räume zur eigenen Verfügung bestehen. Hierfür reicht das ehemalige Kinderzimmer bei den Eltern genauso aus, wie eine „leerstehende“ eigene Immobilie im Inland.

Bei nicht getrennt lebenden Verheirateten wird zudem auf den ständigen Aufenthalt des Ehepartners und eventueller gemeinsamer minderjähriger Kinder geschaut. Der ständige Aufenthalt in Deutschland ist jedenfalls gegeben, wenn man sich über 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhält.

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