Die Bundesregierung hat die Wirksamkeit des 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetzes überprüft. Demnach nutzen nur wenige Beschäftigte ihr Recht, nach dem Verdienst ihrer Kollegen zu fragen. Eine Novelle des Gesetzes, entsprechend den EU-Vorgaben, ist vorgesehen.
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