Arbeitsrecht
Tariftreuegesetz: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Von Alessandra Pöhmerer 3 min Lesedauer

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Das Tariftreuegesetz gilt seit dem 1. Mai 2026. Aline Fritz, Fachanwältin für Vergaberecht erklärt, was auf den Maschinen- und Anlagebau zukommt.

Das neue Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen.(Bild: ©  Bonsales - stock.adobe.com)
Das neue Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen.
(Bild: © Bonsales - stock.adobe.com)

Mit dem neuen Tariftreuegesetz will die Bundesregierung sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten. Bundesaufträge für Bau- und Dienstleistungen ab 50.000 Euro sollen künftig nur an Unternehmen gehen, die ihren Beschäftigten während des Projekts die geltenden Tarifbedingungen bieten. Ziel ist es, Lohndumping zu verhindern und für fairere Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Eine Einordnung dazu liefert die Fachanwältin für Vergaberecht bei FPS Aline Fritz.