Coronavirus Überbrückungshilfe II kann ab sofort beantragt werden

Redakteur: Melanie Krauß |

Ab sofort können Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Zudem hat die Bundesregierung die Bedingungen für die Zuschüsse nochmal erleichtert.

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Ab sofort können Überbrückungshilfen für den Zeitraum September - Dezember 2020 beantragt werden.
Ab sofort können Überbrückungshilfen für den Zeitraum September - Dezember 2020 beantragt werden.
(Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com)

Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie soll kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler unterstützen, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders stark betroffen sind. Diese Unternehmen erhalten nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten.

Neu: Auch Unternehmen, deren Umsatz um 30 % gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, können nun Überbrückungshilfe beantragen. Alle weiteren Neuerungen sind im folgenden Beitrag genauer erklärt:

Die Anträge können ab heute über die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Auch im neuen Verfahren muss dies jedoch über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) geschehen.

Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung daran, die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern. „Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Oktober beschlossen. An der Umsetzung arbeiten wir aktuell“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

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