Instandhaltung Zeitgemäße Strategien für die Instandhaltung von Logistikanlagen

Autor / Redakteur: Jürgen Dönges / Mag. Victoria Sonnenberg

Mangelnde Wartung kann hohe Kosten verursachen. Deshalb müssen individuell zugeschnittene Strategien entwickelt werden. Dabei stehen drei Möglichkeiten zur Auswahl: die Wartung mit eigenen Ressourcen, die Inanspruchnahme von Serviceleistungen des Herstellers oder die Fremdvergabe an einen Dienstleister.

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Bild 1: Unverzichtbar für Arbeiten in der Höhe – die persönliche Schutzausrüstung. Sie muss stets in einem einwandfreien Zustand sein.
Bild 1: Unverzichtbar für Arbeiten in der Höhe – die persönliche Schutzausrüstung. Sie muss stets in einem einwandfreien Zustand sein.
(Bild: Telogs)

Die Erfahrung zeigt, dass bei Unternehmen Unsicherheiten bestehen, wie die Instandhaltung von Logistikanlagen ablaufen muss, um Rechtssicherheit zu erlangen. Der Dienstleister Telogs ist spezialisiert auf die herstellerneutrale Wartung und Instandhaltung von Logistikanlagen. Bevor ein Unternehmer die optimale Strategie für seinen Betrieb festlegt, lohnt sich vorab ein Blick auf den juristischen Hintergrund. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen (Bild 1) – so fordern es § 3 des Arbeitsschutzgesetzes und die Betriebssicherheitsverordnung.

Arbeitgeber sind verpflichtet, intakte Arbeitsmittel bereitzustellen

Dazu gehört auch die Bereitstellung intakter und sicherer Arbeitsmittel. Automatische Lager- und Fördertechnik zählt dabei zu den Arbeitsmitteln. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Wartung und Instandhaltung der Anlagen. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert den Betreiber unter Bezugnahme auf das Arbeitsschutzgesetz unter anderem dazu auf, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Darauf aufbauend sind Prüf- und Wartungsintervalle mithilfe der Angaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung auch eigenverantwortlich festzulegen. Das heißt konkret: Nur in wenigen Fällen gibt es verbindliche Regelungen, die Vorgaben machen, in welchen zeitlichen Abständen was geprüft und gewartet werden muss.

Ganz allein gelassen werden die Verantwortlichen bei der Planung der Instandhaltung dennoch nicht. Hinsichtlich der Bestimmung von Wartungsintervallen stehen ihnen zum einen die bereits erwähnten Angaben der Bedienungs- und Betriebsanleitung zur Verfügung. In diesem Dokument muss der Hersteller der Anlage laut Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) entsprechende Maßnahmen vorgeben, die zur Erhaltung der Sicherheit der Anlage notwendig sind.

Zum anderen existiert eine Reihe von Verordnungen, die den Anlagenbetreiber bei der Festlegung der Maßnahmen unterstützen. Zu nennen sind hier beratende Regelwerke wie die DIN-Normen (Bild 2 – siehe Bildergalerie) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV). Auch dort sind durchaus Mindestvorgaben und Fristen zu finden, die zur Erlangung der Rechtssicherheit eingehalten werden müssen. Allgemeine Grundlagen der Instandhaltung sind in der DIN EN 31051 festgehalten. Dieser Norm zufolge ist das vorrangige Ziel der Maßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes. Wartung beschreibt dabei kontinuierlich erfolgende Maßnahmen wie Auswechseln, Ergänzen, Reinigen und viele mehr, um den Istzustand der Anlage zu erhalten.

Unterschiedliche Normen immer im Blick behalten

Kraftbetriebene Regale und Schränke sollen der BGR 234 zufolge mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person geprüft werden. Mindestens einmal jährlich muss die Prüfung der Regalbediengeräte durch einen Sachkundigen nach DIN EN 528 durchgeführt werden (Bild 3). Für Stetigförderer und hydraulische Hubtische wiederum gelten die Empfehlungen der DIN EN 619 beziehungsweise DIN EN 1570. Da insbesondere die Regale tagtäglich starken Belastungen ausgesetzt sind, sollte ihnen besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.

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