Die bundesweit geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung ist am Mittwoch, dem 25. Mai ausgelaufen. Für Betriebe gelten ab dann nur noch die Regeln der Bundesländer und die Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Auf das Tragen einer Maske darf dann weitgehend verzichtet werden.
Bei der Frage nach der Besteuerung der Einnahmen von Händlern und Kunden aus dem THG-Quotenhandel gibt es nun eine Klarstellung. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seine Mitglieder hin.
Besser hätte die zweite Sächsische Meister-Classic der Kfz-Innung Sachsen-West/Chemnitz nicht laufen können: Das Startfeld mit den Young- und Oldtimern war ausverkauft und die Strecke durch Chemnitz und das Vogtland bei gutem Wetter mit begeisterten Oldtimerfans gesäumt.
Die bundesweit geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft an diesem Mittwoch (25. Mai) aus. Für Betriebe gelten ab dann nur noch die Regeln der Bundesländer und die Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Auf das Tragen einer Maske darf dann weitgehend verzichtet werden.
Ende April hat Kia die Netzkündigung bekannt gegeben und neue Verträge in Aussicht gestellt. Dabei erweckte der Importeur den Anschein, dass alle Beteiligten mit im Boot wären. Doch der Händlerverband sah sich überrumpelt – und will mit dem Votum der Mitglieder noch einmal verhandeln.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat untersucht, was die Ergebnisse des Frühjahrsgutachtens der Wirtschaftsweisen für das Kfz-Gewerbe bedeuten. Dabei zeichnet sich in Handel und Werkstätten eine Strategie ab, um mit gestiegenen Einkaufspreisen umzugehen.
Es war ein Stelldichein des Kfz-Gewerbes, das sich am Freitagabend mitten in der Wiesbadener Innenstadt bot. Im und rund um das Verbandshaus feierte der Landesverband Hessen des Kfz-Gewerbes mit vielen Gästen sein 75-jähriges Bestehen.