Das elektronische Verbandbuch

Arbeitsunfälle schnell und rechtssicher dokumentieren

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Verletzt sich ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit, ist dieser über die Berufsgenossenschaften versichert. Glücklicherweise führen die meisten Unfälle in Betrieben zu lediglich geringfügigen Verletzungen. Abgetrennte Gliedmaßen oder Schlimmeres sind eindeutig die Ausnahme. Doch auch kleine, harmlos erscheinende Verletzungen müssen im Verbandbuch des Betriebs erfasst werden. Fehlt ein Eintrag zu einem Unfall, gefährdet dies den Versicherungsschutz. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter mit einer harmlos wirkenden Verletzung fühlt sich nicht so schlecht, dass eine ärztliche Behandlung nötig erscheint. Einige Zeit später stellen sich aber doch Spätfolgen ein, die eine langwierige Therapie erforderlich machen. Der Betrieb kann nun durch die Dokumentation im Verbandbuch nachweisen, dass die Verletzung während der Arbeitszeit erfolgt ist und daher ein Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung besteht. In Deutschland erfolgt eine Kostenübernahme nur dann, wenn ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft werden kann. Ähnliches gilt übrigens auch in der Schweiz und in Österreich.

Die lückenlose Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen umfasst optimalerweise die persönlichen Daten, den Zeitpunkt, Ort und Hergang des Arbeitsunfalls, die Art und Weise der Verletzung, die Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen bzw. der Behandlung sowie die Personalien von Ersthelfer, Arzt und anderen Beteiligten. Diese Dokumentation im Verbandbuch muss der Arbeitgeber fünf Jahre lang unter Datenschutzgesichtspunkten aufbewahren, sodass stets darauf zurückgegriffen werden kann. Neben dem Nachweis eines Arbeitsunfalls gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger stellt die ausführliche Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen zugleich eine wichtige Grundlage für die Planung und Organisation der Ersten Hilfe und des Rettungswesens im Unternehmen dar. Werden Daten hier konsequent erfasst, erlauben sie das Monitoring von Verletzungen. So können Arbeitsbereiche ermittelt werden, in denen es immer wieder zu ähnlichen Verletzungen kommt, und Maßnahmen zur Senkung der Unfallgefahr getroffen beziehungsweise Lücken in der Unfallverhütung geschlossen werden.

Mit wenigen Mausklicks zur rechtssicheren Dokumentation

Will ein Betrieb die rechtssichere Dokumentation von Arbeitsunfällen sicherstellen, müssen die Mitarbeiter in relevanten Positionen entsprechend geschult sein, zum Beispiel Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsmediziner, Betriebsräte, Führungskräfte und alle Personen, die Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz wahrnehmen. Neben Kenntnissen der Arbeitsschutzverordnungen, der Meldepflicht für Unfälle an die zuständigen Stellen und des richtigen Verhaltens bei Arbeitsunfällen muss es ausgebildete Ersthelfer geben, vollständig ausgestattete Verbandskästen und noch Einiges mehr. Dies stellt die Beteiligten an Arbeitsunfällen vor organisatorische wie auch zeitliche Herausforderungen. Und die Kenntnis aller Regelungen ist noch kein Garant dafür, dass das Verbandbuch tatsächlich korrekt geführt wird. In der Stresssituation des Unfalls besteht nämlich stets die Gefahr, etwas zu übersehen oder zu vergessen.

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