Das elektronische Verbandbuch Arbeitsunfälle schnell und rechtssicher dokumentieren
Ein Unfall am Arbeitsplatz ist schnell passiert. Unfälle müssen für die Versicherungen genau dokumentiert werden. Damit diese am Ende für die Kosten aufkommen, müssen zudem sämtliche Vorgaben für die Arbeitssicherheit erfüllt sein. Bei der aktuellen Gesetzeslage ist das „Verbandbuch“ deshalb zum Angstthema geworden ist. Wer nimmt im Falle eines Arbeitsunfalls diese Eintragungen kompetent und vor allem rechtssicher vor? Dabei kann eine Dokumentationssoftware unterstützen.
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Ein Unfall am Arbeitsplatz ist schnell passiert – besonders in produzierenden Unternehmen. Doch auch im vermeintlich ungefährlichen Büro besteht für die Mitarbeiter eine potenzielle Verletzungsgefahr. Solche Unfälle bringen für Betriebe neben dem Ausfall von Mitarbeitern auch verwaltungstechnische Herausforderungen mit sich, denn sie müssen für die Versicherungen genau dokumentiert werden. Damit diese am Ende für die Kosten aufkommen, müssen zudem sämtliche Vorgaben für die Arbeitssicherheit erfüllt sein – was ebenfalls detailliert nachweisbar sein sollte. Wen wundert es also, dass bei der aktuellen Gesetzeslage das „Verbandbuch“ in vielen Unternehmen zum Angstthema geworden ist. Wer nimmt im Falle eines Arbeitsunfalls diese Eintragungen kompetent und vor allem rechtssicher vor? Dabei kann eine Dokumentationssoftware unterstützen, die genau die relevanten Daten abfragt, diese verwaltet und darüber hinaus betriebliche Auswertungen ermöglicht.
Das Thema Arbeitsschutz in deutschen Unternehmen ist komplex. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sämtliche erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten. Einen großen Bereich bildet hier der Brandschutz, dessen Regelung inzwischen so komplex geworden ist, dass Unternehmen vermehrt Experten zu Rate ziehen, um alle Auflagen zu erfüllen. Ein weiterer Bereich sind die Maßnahmen zur Ersten Hilfe, die ebenfalls sehr umfangreiche Vorgaben haben.
Ohne Dokumentation im Verbandbuch kein Versicherungsschutz
Je nach Größe muss ein Betrieb neben den Einrichtungen und Sachmitteln zur Sicherstellung der Ersten Hilfe auch das erforderliche Personal, wie zum Beispiel Ersthelfer und Betriebssanitäter, bereitstellen. Hat sich ein Mitarbeiter bei der Arbeit verletzt, besteht die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Dokumentation des Unfalls und der Erste-Hilfe-Leistungen. Dazu führen Unternehmen in der Regel ein „Verbandbuch“, in dem sie sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen, die aufgrund von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen erfolgt sind, dokumentieren. Erfasst werden hier wirklich alle Vorgänge, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war – vom simplen Pflaster für einen kleinen Schnitt in den Finger bis hin zum Abtransport eines Schwerverletzten ins Krankenhaus. Diese Dokumentationspflicht sieht § 24 Absatz 6 der BGV A1 vor.
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