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Der zentrale Vorteil des mobilen Absaugsystems ist, dass es flexibel an verschiedenen Plätzen einsetzbar ist und exakt auf den Anwendungsfall zugeschnitten werden kann. So lässt sich der Airmaster nah an der Emissionsquelle positionieren, um die Raumluft kosten- und energieeffizient zu reinigen. Der dafür notwendige Luftstrom wird über einen Ventilator oder ein Gebläse erzeugt. Die Motorleistung des Airmasters liegt bei maximal 750 W, was im freisaugenden Betrieb einer Luftleistung von 1200 m³/h entspricht, der Gesamtdruck beträgt dabei circa 950 Pa. Das Gerät, das ohne Zubehör 1200 x 800 mm misst und etwa 135 kg wiegt, lässt sich mit einem Absaugarm von zwei, drei oder vier Metern Länge in Standard- oder Edelstahl-Ausführung kombinieren. Dieser ist dank spezieller Gelenke über die gesamte Länge stabil, so dass er problemlos über dem Arbeitsbereich oder seitlich davon positioniert werden kann. Welches die optimale Ausrichtung ist, lässt sich zuvor mit einem Strömungsprüfer in Form von Rauchröhrchen testen.
Große Filterfläche garantiert lange Verweil- und Standzeiten
Wenn die Luft in den Absaugarm eintritt, beträgt die Geschwindigkeit etwa 15 m/s. Im Inneren wird sie auf unter 1 m/s reduziert, bevor die Luft schließlich auf die Aktivkohle-Filterpatrone trifft. Diese enthält bei einem Durchmesser von 500 mm 35 kg Aktivkohle. Je nach Anwendungsfall kann dabei zwischen etwa 100 verschiedenen Aktivkohlesorten ausgewählt werden, wobei insbesondere die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter sowie die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und die von der Berufsgenossenschaft vorgegebenen Grenzwerte für die Konzentration der jeweiligen Gefahrstoffe in der Luft zu berücksichtigen sind. Um die Lebensdauer des eigentlichen, sehr feinporigen Aktivkohlefilters zu erhöhen, wird ein Staubfilter vorgeschaltet.
Die eingesetzten Aktivkohle-Granulate sind in der Lage, 20 bis 25 % ihres Eigengewichts an Fremdstoffen aufzunehmen und zurückzuhalten. Die gereinigte Luft wird anschließend zurück in die Halle beziehungsweise den Arbeitsbereich geführt. Um herauszufinden, ob der kritische Wert von 7 bis 10 kg an Lösemitteln bereits erreicht ist, wird das Gerät mit einer Bodenwaage gewogen. Ist der Filter gesättigt, lässt sich die Patrone einfach herausnehmen und innerhalb weniger Minuten durch eine neue ersetzen.
Optionale Ausstattung für den Einsatz in Ex-Zone 1
Auch kundenspezifische Sonderlösungen zum Erfassen der abzusaugenden Medien sind möglich. So etwa die Integration in einen Arbeitstisch als Lackierplatz für Industriekomponenten oder Kleinserien: Der Tisch wird auf den Anwendungsfall ausgelegt und so konstruiert, dass er zusammen mit dem Airmaster eine autarke Einheit bildet. Die Luftleistung wird dabei zur Absaugung an der Rückwand und über die Arbeitsfläche des Tisches eingesetzt. Verschiedene Rohrverbindungen, eine runde Haube zur Anbringung oberhalb der Emissionsquelle sowie weitere Komponenten in anderen Formen erweitern zusätzlich das Einsatzspektrum der Absaugeinheit.
In der Standardvariante entspricht das Gerät Schutzart IP55 und ist im Inneren für die Ex-Zone 2 geeignet. Da ein Großteil der abzusaugenden Stoffe brennbar und explosiv sind, ist der Airmaster im Inneren immer zündquellenfrei ausgeführt. Wenn in dem Raum, in dem das System betrieben wird, auch nur kurzfristig die Gefahr einer Explosion besteht, muss das gesamte Gerät leitfähig sein. Eine entsprechende Ausstattung für den Einsatz in Ex-Zone 1 ist möglich und beinhaltet unter anderem die Verwendung anderer Materialien an den beweglichen Teilen. So wird der Ventilator etwa in Stahl und die Einströmdüse in Kupfer oder Messing ausgeführt. Die Eignung wird im Rahmen der Geräteeinzelprüfung protokolliert.
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