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Arbeitsrecht Gibt es ein Recht auf Abfindung? Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen

Von Sebastian Hofmann

Wer den Arbeitsplatz verliert, für den sind sie immerhin ein kleiner Trost: Abfindungen. Aber gibt es darauf überhaupt einen Anspruch? Und wie hoch kann die Summe sein? Eine Arbeitsrechtsanwältin gibt Antworten.

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Kommt es zu einem Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmer, können sich Unternehmen mit einer Abfindung gegen Kündigungsschutzklagen absichern.
Kommt es zu einem Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmer, können sich Unternehmen mit einer Abfindung gegen Kündigungsschutzklagen absichern.
(Bild: ©simoneminth - stock.adobe.com)

Mega-Abfindungen für Manager – kaum ein Thema in der Wirtschaftspresse erhitzt die Gemüter so sehr wie dieses. Bisheriger Spitzenreiter ist der Amerikaner John Francis Welch Junior: 2001 erhielt der ehemalige Vorstandsvorsitzende von General Electric satte 417 Mio. US-Dollar als Dankeschön für 20 Jahre Lenkungsarbeit. Diese Summe ist so hoch, dass man davon knapp 8.500 Arbeitnehmer in Deutschland ein Jahr bezahlen könnte.

Wie aber sieht es im Mittelstand aus? Gibt es hierzulande überhaupt ein Anrecht auf Abfindungen? Wenn ja, wie hoch dürfen sie ausfallen? Und was gilt, wenn das Unternehmen insolvent ist? Annika Scheske, Arbeitsrechtsanwältin in der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons, hat uns die sieben drängendsten Fragen zum Thema beantwortet.