Sogar lebensmitteltauglich Igus-Gleitlagermaterial kommt ohne PTFE und Bisphenole aus

Quelle: Igus 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das Gleitlagermaterial Iglidur A181PF von Igus beinhaltet keine verbotenen Substanzen und bietet Konstrukteuren langfristige regulatorische Sicherheit bei gewohnter Performance ...

Konstrukteuren wird das Leben durch politische Regulatorien immer schwerer gemacht. Erst werden PFAS verboten und bald auch Bisphenole – beide finden sich in Gleitlagern. Doch Igus hat geforscht. Heraus kam ein von beiden freier Gleitlager-Werkstoff. Hier mehr dazu ...(Bild:  Igus)
Konstrukteuren wird das Leben durch politische Regulatorien immer schwerer gemacht. Erst werden PFAS verboten und bald auch Bisphenole – beide finden sich in Gleitlagern. Doch Igus hat geforscht. Heraus kam ein von beiden freier Gleitlager-Werkstoff. Hier mehr dazu ...
(Bild: Igus)

Viele Konstrukteure stehen bei der Beschaffung von Gleitlagern für Lebensmittelmaschinen unter Druck, weil sie mehr und mehr auch regulatorische Anforderungen berücksichtigen müssen. Während für PTFE (landläufig als Teflon bekannt) mögliche Beschränkungen diskutiert werden, verschärfen neue Vorgaben bereits heute die Anforderungen, was bisphenolhaltige Lebensmittel-Kontaktmaterialien angeht, wie Igus anmerkt. Um Konstrukteuren aber langfristige regulatorische Sicherheit zu bieten, bringen die Kölner jetzt das neue Gleitlagermaterial Iglidur A181PF auf den Markt.

Konstrukteure tun sich immer schwerer

Gleitlager sind nicht zuletzt auch bei Maschinen für die Lebensmittelverarbeitung essentiell. Sie arbeiten etwa in Schwenkarmen, Führungen, Klappen und Rollen. Deren Beschaffung werde für Konstrukteure allerdings zunehmend schwieriger, denn sie müssen nicht mehr lediglich hygienische und funktionale Aspekte berücksichtigen. Denn in den Fokus rücken auch als umstritten erklärte Chemikalien, deren Einsatz künftig strengeren Vorgaben unterliegen könnte. Ein Beispiel ist eben PTFE, das zur PFAS-Gruppe zählt. Deshalb bearbeitet die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) derzeit einen von mehreren Mitgliedstaaten eingereichten Vorschlag zu deren Einsatzbeschränkung. Für zusätzlichen Druck sorgt die EU-Verordnung 2024/3190, die auch den Einsatz von Bisphenolen in Lebensmittel-Kontaktmaterialien künftig untersagen wird.

Der Verschleißeffekt ist kaum sichtbar

PTFE erfüllt bei Igus in Gleitlagern allerdings seit jeher eine wichtige Funktion, wenn es um geringe Reibwerte und gute Trockenlaufeigenschaften geht. Entsprechend schwierig war die Suche nach einer Alternative, denn das bedeutete nicht weniger, als die tribologischen Eigenschaften komplett neu ausrichten zu müssen. Kompliziert sei die Aufgabe auch deshalb gewesen, weil bei Anwendungen im Lebensmittelkontakt weitere Anforderungen hinzukommen: Etwa eine hohe Reinigungs- und Medienbeständigkeit sowie stabile mechanische Eigenschaften. Der neue Werkstoff basiert deshalb nun auf einer Kombination alternativer Festschmierstoffe und einer optimierten Kunststoffmatrix, die zusammen ein robustes, lebensmitteltaugliches Gesamtsystem darstellen, wie Igus erklärt. Das Gleitlager ist resistent gegen Stöße, Schläge und Kantenpressungen, arbeitet zuverlässig bei Temperaturen von -50 bis 90 °C und erreicht je nach Anwendungsparametern eine mit dem PTFE-haltigen Standardwerkstoff Iglidur A181 vergleichbare oder sogar bessere Laufleistung, wie es weiter heißt. Im hauseigenen Testlabor ließ man das Lager mit 0,3 Metern pro Sekunde und einer Belastung von einem Megapascal auf einer Stahlwelle rotieren. Der Verschleiß betrug lediglich 0,57 Mikrometer pro Kilometer Laufleistung. Für das menschliche Auge ist dieser Verschleiß nicht wirklich sichtbar.

(ID:50936503)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung