Ladeinfrastruktur Ladesäulenbetreiber legen bei EU Beschwerde gegen Deutschlandnetz ein

Von Christian Otto

Zwei Milliarden Euro will der Bund bis 2023 in den Aufbau von 1.100 Schnellladestandorten investieren. Laut des „Handelsblatt“ haben dagegen Ladesäulenbetreiber bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Wettbewerbsverzerrung.

Das Ladenetz in Deutschland wächst auch ohne Subventionierung durch den Staat, führen die Kritiker des Deutschlandnetzes an.
Das Ladenetz in Deutschland wächst auch ohne Subventionierung durch den Staat, führen die Kritiker des Deutschlandnetzes an.
(Bild: AUDI AG)

Das so genannte Deutschlandnetz war ein Prestigeprojekt des ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU). Und auch sein Nachfolger Volker Wissing (FDP) hält an dem Ziel fest, bis 2023 1.100 Schnellladestandorte mit regulierten Abgabepreisen zu finanzieren. Zwei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt sind dafür eingeplant. Nun könnte laut eines Berichts des „Handelsblatt“ eines der größten Infrastrukturprojekte Deutschlands scheitern.

Der Grund: Unternehmen haben Beschwerden bei der EU-Kommission eingereicht und könnten das Projekt damit stoppen. Zu den Beschwerdeführern zählen unter anderem der in Deutschland drittgrößte Ladesäulenbetreiber Allego und der Verein Inspire, dem weitere große Ladesäulenbetreiber wie Fastned, Ionity und Ewe Go angehören.

Hohe Subventionierung

Der Vorwurf der Firmen: Deutschland verstoße mit seinem geplanten Ladenetz gegen europäisches Recht. Das Deutschlandnetz sei aus ihrer Sicht eine Beihilfe. Diese staatliche Subvention gehe zugunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige. Damit könne es laut der nicht geförderten Ladesäulenbetreiber zu Wettbewerbsverzerrungen kommen.

Konkret bezahlt der Bund beim Deutschlandnetz die teilnehmenden Unternehmen für die Errichtung der Ladeparks. Hinzu kommt eine Betriebskostenübernahme für acht Jahre. Nach dieser Subvention müssen die Unternehmen den Betrieb selbst finanzieren. Im Gegenzug will der Bund eine Preisobergrenze festlegen. Vor der Ausschreibung wurde ein Wert von 44 Cent pro Kilowattstunde kommuniziert.

Diese umfassende staatliche Unterstützung werten die Beschwerdeführer nun als Beihilfe, die in der EU grundsätzlich verboten sind. Es gibt hierfür aber Ausnahmefälle. Diese müssen bei der EU-Kommission angemeldet werden. Doch diese Anmeldung hat der Bund laut der Beschwerdeführer nicht vorgenommen und somit fehlt auch ein Beschluss der Kommission.

Kritikpunkt Preisobergrenze

Die nun gegen das Deutschlandnetz vorgehenden Unternehmen sehen laut dem „Handelsblatt“ eine Einmischung des Staates, die den Wettbewerb zu ihren Ungunsten beeinflusst. Zudem kritisieren sie die festgelegte Preisobergrenze. Denn die nicht subventionierten Unternehmen sehen hier eine Konkurrenz, die womöglich das günstigere Angebot beim Kunden garantieren kann.

Die Bundesregierung versucht nun laut dem Medienbericht die EU-Kommission von einem vorliegenden Ausnahmefall zu überzeugen, der die staatliche Beihilfe erlaubt. Dieser Ausnahmefall wäre ein Marktversagen. Hier ist der Staat aber in der Beweispflicht. Der Bund müsste also nachweisen, dass der Ladeinfrastruktur-Markt nicht funktioniert.

Hohe Zubaudynamik

Dieser Argumentation widerspricht der von der Wirtschaftszeitung befragte Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) mit dem Hinweis einer hohen „Zubaudynamik“. Diese stehe im klaren Kontrast zu einem Marktversagen.

Auch das Bundeskartellamt und die Monopolkommission sehen in Deutschland einen funktionierenden Markt für Ladesäulen, der weiter wächst. Das Kartellamt kritisiert zudem prinzipiell die Maßnahme der Deutschlandnetz-Ausschreibungen und stört sich ebenfalls an den wettbewerbsverzerrenden Preisvorgaben.

Sollte die EU-Kommission das Deutschlandnetz als beihilferechtswidrig einstufen, müsste die Bundesregierung das Projekt höchstwahrscheinlich stoppen und in einer rechtskonformen Version ausschreiben. Die bis dahin gewährte Subventionen müssten zurückgefordert werden.

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