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Der Einsatz eigener Maßnahmen ist illegal
Der Verdacht allein reicht jedoch nicht aus, um „Blaumachern“ das Handwerk zu legen. Vor Gericht müssen Arbeitgeber handfeste Beweise vorlegen. Marcus R. Lentz warnt Unternehmen jedoch davor, diese selbst ermitteln zu wollen: „Der Einsatz der immer beliebter werdenden elektronischen ‚Spytools‘, wie GPS-Tracker oder Minikameras, ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Wer sich persönlich auf die Lauer legt, riskiert nicht nur, entdeckt zu werden und seinen guten Ruf zu verspielen.
Registriert der Verdächtige, dass er beobachtet wird, wird seine Überführung praktisch unmöglich.“ Die Einschaltung einer seriösen Wirtschaftsdetektei bringt in der Regel die schnellsten und vor allem gerichtsfeste Ergebnisse. Auch rechtlich ist der Arbeitgeber damit auf der sicheren Seite: Er darf externe Fachleute einschalten und sogar personenbezogene Daten, wie Name und Anschrift, herausgeben, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Verdachts besteht.
„Professionelle Ermittler kennen wiederum die Rechtsprechung und wissen etwa, wann sie die Observation abbrechen müssen – etwa wenn ein krank gemeldeter Arbeitnehmer privaten Tätigkeiten nachgeht, die seine Gesundung nicht gefährden“, betont Lentz. Bei der Auswahl der Wirtschaftsdetektei empfiehlt es sich daher, auf TÜV-Zertifizierungen und den Einsatz ausschließlich ZAD-geprüfter Ermittler zu achten.
Erwischten droht die fristlose Kündigung
Die Detektei Lentz ermittelt jährlich in rund 400 bis 500 Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug. „Leider können wir in 89 % der Fälle nachweisen, dass der Verdacht des Arbeitgebers berechtigt ist“, verrät Lentz. Für den betroffenen Mitarbeiter hat dies in der Regel ernsthafte Konsequenzen: Bei nachgewiesenem Lohnfortzahlungsbetrug droht die fristlose Kündigung. Kommt es zum Prozess, mussten „Blaumacher“ in der Vergangenheit auch immer wieder bis zu 100 % der Ermittlungskosten aus eigener Tasche zahlen. „Hat ein Arbeitgeber einmal durchgegriffen, schrecken die Folgen Nachahmer meist für längere Zeit ab“, berichtet Lentz aus Erfahrung. „Wichtig ist, die Mitarbeiter transparent und ehrlich zu informieren – dann muss der Chef auch nicht fürchten, als ‚Schnüffler‘ abgestempelt zu werden.“
Auf ihrer Website hat die Detektei Lentz weitere Informationen zum Thema Lohnfortzahlungsbetrug für Sie zusammengestellt.
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