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Bis dahin ist es jedoch ein langer Weg, unzählige Fertigungs- und Prüfschritte sind erforderlich, bis es sich nur noch um wenige Mikrometer Bearbeitungsdicke handelt, bei denen ein ausgeklügeltes Feinstbearbeitungsverfahren zum Einsatz kommt.
Aber genau auf diese wenigen Mikrometer, die nach komplexen Vorgaben über die Gesamtfläche des Brillenglases konturgenau abgetragen werden müssen, kommt es letztendlich an. Je nach Kunststoffglas kann die Polierbearbeitung bis zu drei Minuten in Anspruch nehmen; das Ergebnis ist eine glasklare Oberfläche, bei der sich der Rauigkeitswert Ra der Oberfläche im Nanometerbereich bewegt.
Anarbeitung der Brillengläser erfolgt an der Innenseite
Auf dem sogenannten Halbfertigglas ist die Konvexseite schon durch den Glashersteller in den meisten Fällen fertig bearbeitet. Die Anarbeitung erfolgt an der Innenseite, die entsprechend den individuellen Werten des Brillenträgers anzupassen ist. Die dort zu berücksichtigenden Parameter sind derart komplex, dass ein Optimum nur durch recht aufwendige Softwareprogramme im Zusammenspiel mit einer sehr genauen Antriebs- und Steuerungstechnik erfüllt werden kann.
Die erforderlichen Bearbeitungsschritte für das Fräsen und Drehen werden zuverlässig auf dem Maschinenautomat VFT absolviert. Bei den vielen Arbeitsschritten vor dem eigentlichen Polieren muss immer gewährleistet sein, dass die Kontur des Glases sich bei der Bearbeitung nicht unzulässig verformt oder Beschädigungen auf der fertig bearbeiteten Außenfläche auftreten. Dies ist bei einer automatisierten Fertigung mit vielen Wechselschritten für das zu bearbeitende Glas keine leichte Aufgabe.
Am Bearbeitungsende muss das Glas den Korrekturwerten entsprechen
Am Ende der Fertigung muss das Glas makellos, genau den festgelegten optischen Korrekturwerten entsprechen. Die Messlatte liegt hoch, weil man kompromisslos eine Nullprozent-Fehlerquote anstrebt. Denn die Zeiten sind vorbei, in denen Gläser mit mittelmäßigen Qualitäten von Kundenseite akzeptiert wurden. In der Kette Optiker-Hersteller-Brillenträger darf nicht ein kleiner Patzer auftreten, sonst wird der Brillenträger nur eine zweitklassige Sehhilfe erhalten.
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