Steuern So viel zahlen Unternehmen künftig mehr an Lohnnebenkosten

Redakteur: Melanie Krauß

Zukünftig will die Regierung Unternehmen durch einen niedrigeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entlasten. Betrachtet man alle Gesetzesentwürfe zusammen, wird aus der versprochenen Entlastung bei den Lohnnebenkosten jedoch eine deutliche Belastung. Ecovis-Experte Jens Hörhold hat nachgerechnet.

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(Bild: gemeinfrei (Pixabay, Bru-no) / CC0 )

Die Bundesregierung bringt derzeit eine Reihe von Gesetzen auf den Weg. Sie hat sich die Beitragssätze in der Sozialversicherung vorgenommen, was bei Unternehmern als Lohnnebenkosten aufschlägt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von 3,0 auf 2,6 % sinken. Zusätzlich ist eine weitere Absenkung auf 2,5 % geplant, die aber nur befristet bis Ende 2022 gilt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag. Von 2019 bis 2022 zahlt somit jeder 1,25 %. Um rund 2,5 Mrd. Euro will die Regierung Unternehmen durch den niedrigeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entlasten.

In der Rente plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die doppelte Haltelinie. Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter 48 % fallen. Gleichzeitig soll der Rentenversicherungsbeitrag nicht über 20 % steigen. Aktuell liegt der Beitrag in der Rentenversicherung bei 18,6 %. Erst ab 2020 soll die Belastung dann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aller Voraussicht nach steigen.

Zusätzlich will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,5 % auf 3,05 % beziehungsweise auf 3,3 % für Kinderlose anheben. „Diese Belastung würde die Entlastung durch die Senkung des Arbeitslosenbeitrags neutralisieren, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung in gleicher Höhe steigen würden“, so Ecovis-Steuerberater Jens Hörhold.

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung stehen Veränderungen an: Ab Januar 2019 sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Krankenversicherung wieder teilen. Je nach Krankenkasse bedeutet das laut Hörhold zwischen 0,3 und 0,9 % höhere Kosten für den Arbeitgeber. „Kurz und knapp: Für Arbeitgeber wird es teurer, selbst wenn 2019 der Rentenversicherungsbeitrag noch stabil bleibt“, erklärt der Ecovis-Experte.

Rechenbeispiel

Um wie viel teurer, zeigt das Rechenbeispiel: Für einen Arbeitnehmer mit 3000 Euro Bruttogehalt, müsste ein Arbeitgeber insgesamt mit monatlich 15 Euro mehr Lohnkosten ab 2019 rechnen. Auf ein Jahr hochgerechnet ergäbe das schon 180 Euro pro Arbeitnehmer. Bei 50 Mitarbeitern sind das 9000 Euro, bei 500 bereits 90.000 Euro.

Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Lohnkosten
2018 2019 2018 2019
  Bruttolohn   3000,00 Euro   3000,00 Euro
  Rentenversicherung   9,30 %   9,30 %   279,00 Euro   279,00 Euro
  Arbeitslosenversicherung   1,50 %   1,25 %   45,00 Euro   37,50 Euro
  Krankenversicherung   7,30 %   7,80 %   219,00 Euro   234, 00 Euro
  Pflegeversicherung   1,275 %   1,525 %   38,25 Euro   45,75 Euro
  Lohnkosten gesamt   3581,25 Euro   3596,25 Euro

Was können Unternehmen dagegen tun?

„Viele Unternehmer nutzen noch keine steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen. Davon profitieren Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen, weil sie gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge sparen“, verrät Steuerberater Hörhold. Mit dem Einsatz der richtigen Vergütungsbestandteile lassen sich dann die 15 Euro pro Monat schnell wieder einsparen und dem Arbeitnehmer bleibt zusätzlich mehr Netto vom Brutto.

Beispiele für steuerfreie Arbeitgeberleistungen
  • Benzingutscheine
  • Essensmarken oder Kantinenessen
  • Firmenwagen
  • Fortbildungen
  • Kindergartenbeiträge
  • PC, Smartphone oder Tablet
  • Reisekosten
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Umzugskosten
  • Vermögensbeteiligungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Sehhilfe für Bildschirmarbeitsplatz
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