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Mehrere Energieanlagen zu einem virtuellen Kraftwerk gepoolt
Dienstleister wie die DB Energie bieten das Pooling mehrerer Anlagen zu einem virtuellen Kraftwerk an. Bleiben Anlagenbetreiber nämlich unter bestimmten Leistungskapazitäten oder wollen sie keine größeren Summen in die ansonsten benötigten Strukturen investieren, ist dies die einzige Möglichkeit, die Vermarktung der Regelenergie abzuwickeln. Die kleinste handelbare Kapazität am Regelenergiemarkt liegt bei 5 MW bei der Sekundärregelleistung und 15 MW bei der Minutenreserve.
Ist für einen Anlagenbetreiber die Entscheidung gefallen, über einen Dienstleister am Regelenergiemarkt partizipieren zu wollen, sollte er darauf achten, dass der Dienstleister mehrere Marktplätze bedienen kann. Denn der Regelenergiemarkt unterscheidet je nach Abrufgeschwindigkeit der zugesicherten Leistung drei Arten: Primär-, Sekundär- sowie Minutenreserve. Je nachdem für welches Produkt sich der Anlagenbetreiber entscheidet, muss er in der Lage sein, bei Primärregelleistung innerhalb von 30 s, bei Sekundärregelleistung innerhalb von 5 min. und bei Minutenreserve innerhalb von 15 min. die gebotene Leistung bereitzustellen (siehe Bild 2).
Je höher die Abrufgeschwindigkeit des Produkts ist, desto höher ist auch die Vergütung. Will das Unternehmen seine Flexibilitätspotenziale voll ausschöpfen, sollte der Dienstleister möglichst alle, zumindest aber Sekundärregelleistung und Minutenreserve, anbieten. Um dem Netzbetreiber den Zugriff auf die Prozesse zu ermöglichen, muss eine Steuerungseinheit in der betroffenen Anlage installiert werden.
Zum Arbeitspreis für den abgerufenen Strom kommt der Leistungspreis hinzu
Hat ein Anlagen- oder Prozessbetreiber Regelenergie am Markt platziert und ist er mit seinem Gebot im Rahmen der Ausschreibung erfolgreich gewesen, wird er grundsätzlich für die bereitgestellte Leistung in Form des Leistungspreises vergütet. Dieser Preis ist also eine Art Reservierungsgebühr für die Vorhaltung der Leistung. Ruft der Übertragungsnetzbetreiber über eine Auktion die Regelenergie tatsächlich ab, wird zusätzlich noch die gelieferte beziehungsweise bezogene Kilowattstunde in Form eines Arbeitspreises vergütet. Der Arbeitspreis wird für die Reduktion beziehungsweise Erhöhung der Leistungsaufnahme gezahlt und kann vom Anlagenbetreiber in Absprache mit dem Dienstleister festgelegt werden.
Dieser Preis bestimmt, wie häufig die Regelenergie tatsächlich abgerufen wird, da der Netzbetreiber immer erst die günstigsten eingekauften Arbeitspreise abruft. Beim Arbeitspreis kann der Anbieter also sein Gebot festlegen, während der Leistungspreis sich davon unabhängig über die vom jeweiligen Pool am Markt gebotenen Leistungspreise der erfolgreichen Gebote bildet.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Teilnahme am Regelenergiemarkt für alle Beteiligten Vorteile bietet. Zum einen hält der Netzbetreiber seine Netzfrequenz stabil. Zum anderen kann der Anlagenbetreiber durch mögliche Flexibilitäten bereits bestehender Anlagen und Prozesse zusätzliches Geld verdienen und nebenbei auch noch einen Beitrag zur Integration der erneuerbaren Energien leisten.
* Marcel Becker ist Consultant bei der DB Energie GmbH in 60326 Frankfurt am Main
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