Beschäftigungssicherung aufgekündigt

Kündigungen bei VW ab Mitte 2025

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

VW-Azubis und -Leiharbeiter auch betroffen

Außer dem Vertrag zur Beschäftigungssicherung, der betriebsbedingte Kündigungen seit 30 Jahren ausschloss, wurden auch mehrere andere Vereinbarungen gekündigt, wie man erfährt. Darunter die Übernahmegarantie für Auszubildende und die Regelungen für Leiharbeit. VW hatte sich bisher verpflichtet, jedes Jahr 1.400 Auszubildende zu übernehmen, für die es aber keinen Bedarf mehr gibt, wie es heißt. Diese Zahl will man nun nach unten korrigieren. Bei Leiharbeitern soll die bei VW bisher höhere Bezahlung auf das normale Zeitarbeitsniveau gedrosselt werden.

Das droht, wenn es keinen Konsens gibt ...

Sollte es bis Mitte 2025 keine Einigung mit der Gewerkschaft über eine Neuregelung der Zukunftssicherung geben, so droht VW mit Entlassungen. Denn mit dem Wegfall der Job-Garantie fallen automatisch auch die Zugeständnisse der Belegschaft weg, auf die man sich vor 30 Jahren geeinigt hatte. Dazu gehört etwa der Verzicht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Und das würde die Lage des Unternehmens aber weiter verschärfen. Es würde auch bedeuten, dass im Fall einer Rückkehr zum Tarifvertrag vor dem 1. Januar 1994, betriebsbedingte Kündigungen nicht auszuschließen seien. Den konkreten Zeitpunkt, wann die Job-Garantie enden soll, hatte VW bisher offen gelassen. Die Belegschaft hatte danach auf mehreren Betriebsversammlungen an allen Standorten lautstark gegen die Pläne protestiert.

(ID:50160203)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung