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Recht Warum Arbeitgeber auf Quarantänekosten sitzen bleiben

Von Benjamin Onnis und Laura Linke

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Muss ein Mitarbeiter in Quarantäne, werden seine Lohnkosten von der Behörde erstattet – eigentlich. Denn in der Praxis läuft das leider nicht immer so reibungslos. Was Unternehmen jetzt beachten sollten.

Arbeitgeber müssen auf der einen Seite ihre Belegschaft schützen, auf der anderen Seite müssen sie darauf achten, dass sie die Lohnkosten für ausgefallene Mitarbeiter erstattet bekommen.
Arbeitgeber müssen auf der einen Seite ihre Belegschaft schützen, auf der anderen Seite müssen sie darauf achten, dass sie die Lohnkosten für ausgefallene Mitarbeiter erstattet bekommen.
(Bild: ©diy13 - stock.adobe.com)

Da wir uns nun seit Langem in der Coronakrise befinden, kennen wir es bereits: Immer wieder müssen Mitarbeiter in Quarantäne. Diesen Mitarbeitern muss auch weiterhin Gehalt gezahlt werden – und diese Gehälter sollen die Unternehmen von den Ländern erstattet bekommen. Inzwischen muss jedoch die Frage gestellt werden, ob die Erstattung der Lohnkosten in der Praxis auch so reibungslos funktioniert, wie es versprochen wurde. Leider kann dies nicht mit einem eindeutigem „Ja“ beantwortet werden.

Warum? Erhält ein Arbeitnehmer eine Quarantäneanordnung vom zuständigen Gesundheitsamt, ist das folgende Vorgehen für dem Arbeitgeber eigentlich einfach: Er zahlt das Gehalt ohne Gegenleistung weiter und beantragt bei der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Quarantäne eine Entschädigung. In der Praxis tauchen jedoch schon die ersten Probleme auf.