Die neuen Klimaschutzziele klingen ambitioniert, weil schon bis 2030 die CO2-Emissionen um 65 Prozent gesenkt werden müssen. Doch viele Unternehmen sind längst weiter und direkt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir stellen einige Beispiele vor.
Mit Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Firmengelände können Unternehmen Emissionen einsparen und gleichzeitig ihre Stromkosten senken.
(Bild: Stefanie Michel)
Die Aufregung war groß, als im Frühjahr 2021 das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes (KSG, vom 12. Dezember 2019) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen mit den Grundrechten unvereinbar sind. Es fehlten Maßgaben für die Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031. Folglich hat die Politik nun hektisch das Klimaschutzgesetz nachgebessert und die Emissionsziele verschärft.
Die CO2-Emissionen müssen sinken – das bestreitet kaum jemand. Doch der Zeitpunkt dafür wurde um einige Jahre nach vorne verlegt, um das „Paris-Ziel“ zu halten – also den Anstieg der Durchschnittstemperatur der Erde bei möglichst 1,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Die Entscheidung hat jetzt konkrete Konsequenzen: Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen um 65 statt 55 Prozent gesenkt werden und bis 2040 um 88 Prozent; Klimaneutralität ist bis 2045 statt bis 2050 vorgesehen. Auch die zulässigen CO2-Emissionsmengen für die Industrie wurden von 140 auf 119 Millionen Tonnen reduziert. (Ziele des neuen Klimaschutzgesetzes 2021)
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