Anbieter zum Thema
Tipp 3: Können Arbeitnehmer die Informationsansprüche einschränken?
Grundsätzlich ist das nicht möglich. Nur in seltenen Ausnahmefällen, bei besonders schutzwürdigen persönlichen Informationen, kann der Arbeitnehmer Schweigen gegenüber dem Betriebsrat einfordern, etwa wenn eine schwangere Mitarbeiterin um Vertraulichkeit bittet. Sein Gehalt dagegen kann er nicht zum Geheimnis erklären.
(ID:35013280)